Betreiberverein

Informationen zum Verein, der Verwaltung und Gründung.

Verhaltenskodex des ZAM

Das ZAM soll ein inspirierender und ungezwungener Ort sein. Spaß und Freude sehen wir als Teil des miteinander Arbeitens und Lernens. Begeisterung und Erfolge dürfen gerne geteilt werden.

Gemeinschaft pflegen

Das ZAM lebt von einer aktiven, engagierten Gemeinschaft:

Akzeptanz und Respekt

Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und wollen sie aktiv leben. Das ZAM ist ein offener Raum für alle, die sich an die Regeln halten:

Ort zum Machen

Das ZAM ist ein kreativer, experimenteller Raum. Wir leben gegenseitige Unterstützung und eine positive Fehlerkultur:

Gemeinsam Raum nutzen

Das ZAM bietet Raum für vielfältige Aktivitäten und Begegnungen. Damit sich alle wohlfühlen und respektvoll miteinander umgehen, gelten folgende Grundsätze:

Technik und Maschinen

Der sichere Umgang mit Werkstätten, Maschinen und Geräten erfordert grundlegende Sorgsamkeit:

Wissen und Lernen

Wissen und Erfahrungen zu teilen, stärkt die Gemeinschaft:

Wissen teilen

Wissensaustausch ist eine Kernidee des ZAM:

Außenwirkung und Verantwortung

Als Teil des ZAM vertreten wir dessen Werte:

Dieser Verhaltenskodex wurde gemeinsam erarbeitet, um das ZAM als offenen, respektvollen und kreativen Raum für alle Menschen zu gestalten. Wir laden dazu ein, ihn aktiv zu leben und weiterzuentwickeln.

Version 1 vom 26.03.2025

Ordnungen

Hier befinden sich Ordnungen die bei Nutzung, Anwesenheit und das Vereinsleben verpflichtend sind.

Ordnungen

Satzung

Aktuelle Satzung mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.04.2025: Satzung_ZAM_250402.pdf

Außer Kraft getretene ältere Versionen:

Ordnungen

Beitragsordnung

Beitragsordnung Betreiberverein ZAM e.V.

Stand MV 2025, gültig ab dem 01.04.2025.
Anpassung der Ermäßigungskriterien durch Beiratbeschluss vom 23.04.2025.

  1. Ordentliche Mitgliedschaft
    • Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 25 Euro pro Monat.
    • Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
  2. Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft für natürliche Personen
    • Der Monatsbeitrag für Einzelpersonen-Fördermitglieder beträgt 5 Euro pro Monat.
    • Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
  3. Institutionelle Fördermitgliedschaft für Firmen, Institutionen und juristische Personen
    • Der Jahresbeitrag für Institutionelle Fördermitgliedschaft beträgt 500 Euro pro Jahr.
    • Bei unterjährigem Eintritt wird der volle Beitrag fällig.
  4. Zahlungsmodalität
    • Jahresbeiträge sind für das Kalenderjahr im voraus zu bezahlen, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
    • Monatsbeiträge sind für den Kalendermonat im voraus zu bezahlen, spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung.
    • Zahlungen sind soweit möglich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
    • Bei SEPA-Rücklastschrift, z.B. wegen fehlender Deckung, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro erhoben.
    • Sobald Zahlung per SEPA-Lastschrift möglich ist, kann für Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandats mit jeder Rechnungsstellung eine Mehraufwandspauschale von 2 Euro erhoben werden.
    • Die Zahlungsmodalitäten können vom Beirat per Beschluss angepasst werden.
  5. Reduzierte Beiträge für ordentliche Mitglieder
    • Unter folgenden Kriterien wird ein Ermäßigung von 50% auf den regulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:
      • ErlangenPass, Forchheim-Pass, Nürnberg-Pass, Fürth-Pass, herzoPASS
      • Schwerbehinderung (GdB≥50)
      • U18 (unter 18 Jährige)
      • in Ausbildung unter 27

    • Der Beirat kann die Kriterien für die Ermäßigung per Beschluss anpassen.
    • Der Vorstand kann in Einzelfällen bis zu 80% des regulären Mitgliedsbeitrags erlassen, wenn ein regulärer Beitrag wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
    • Der Beirat kann ordentlichen Mitgliedern für herausragende Verdienste 50% des Mitgliedsbeitrags in einem Jahr erlassen.
  6. Wechsel zwischen Mitgliedskategorien
    • Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht:
      • Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
      • Nach 6-monatiger ordentlicher Mitgliedschaft wird der Wechsel in die Fördermitgliedschaft zum Monatsende ermöglicht. Dies muss einen Monat im voraus angekündigt werden.
    • Der Beirat kann die Regelung für den Wechsel zwischen der ordentlichen Mitgliedschaft und der Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft per Beschluss anpassen.
  7. Gültigkeit
    • Diese Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und trat –per Beschluss– rückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft.
  8. Übergangsregelung, gültig bis Ende April 2025
    • Es wird allen Mitgliedern ermöglicht, von der ordentlichen Mitgliedschaft in die Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft zu wechseln.
    • Für Mitglieder, deren Mitgliedschaft spätestens im April 2025 endet, gilt die bisherige Beitragsordnung fort.
    • Bereits nach der bisherigen Beitragsordnung vorab bezahlte Beiträge werden mit den neuen Beiträgen verrechnet.

Handhabung von Ermäßigungsanträgen

  1. Ermäßigungsgrund und -gültigkeit muss vom Mitglied genannt werden.
    Der Grund muss aus der Kriterienliste der Beitragsordnung stammen.
  2. Ein Nachweis muss nur auf Nachfrage von Vereinsseite erbracht werden.
Ordnungen

Hausordnung

Grundsätze

  1. Wir gehen respektvoll mit den Menschen in ihrer Vielfalt um.

  2. Wir gehen pfleglich mit Haus, Gerät und Material um.

  3. Das ZAM ist eine vielfältige und offene Gemeinschaft. Wir unterstützen einander.

  4. Das Konflikt-Team moderiert Konflikte, die sich aus dem Miteinander ergeben.

  5. Wer dieses Miteinander stört oder dem ZAM schadet, kann des Ortes verwiesen werden.

  6. Handlungen, die Menschen gefährden, oder Bedrohungen von Anwesenden werden nicht geduldet und kann zu einem sofortigen Ausschluss aus dem ZAM führen.

Die Grundsätze gelten für alle Anwesenden im ZAM, aber auch in der Kommunikation über virtuelle Angebote und Plattformen die das ZAM anbietet, sowie für die Inhalte welche im ZAM geschaffen oder über das ZAM verteilt werden.

Detailregelungen sind im Verhaltenskodex festgelegt - obenstehende Grundsätze dienen als kurze Handreichung für den Alltag.

0. Bei Notfällen und Problemen

Bei Gefahr: Notruf! 112 Feuerwehr/Rettungsdienst oder 110 Polizei

Wo?

Wer ruft an?
Was ist geschehen?
Wie viele Betroffene?
Warten auf Rückfragen!

Verhalten im Brandfall ist in der Brandschutzordnung (Teil B) beschrieben.

Wenn dringend: Jochen Hunger 0171 938 16 12 oder Julian Hammer 0176 40 24 23 86 anrufen.

Sonst: kontakt@betreiberverein.de

Verbandskasten

Befinden sich im Haupthaus in beiden Etagen neben dem Aufzug, sowie in allen Werkstattbereichen. Unfälle sind per Notfallversorgungsnachweis (Entnahme aus dem Verbandskasten) zu dokumentieren, und in eine der Geldboxen einzuwerfen.
Bei größeren Verletzungen (wenn mehr als ein Kratzer) ist zusätzlich eine Mail an vorstand@betreiberverein.de zu schreiben.

1. Regeln & Pflichten

Neben den oben genannten Grundsätzen gibt es folgende konkrete Regeln, welche von allen im ZAM zu beachten sind:

2. Hausrecht

Das Hausrecht geht vom Vorstand aus. 

Alle zugangsberechtigten Personen können und sollen bei akuten Verstößen gegen die genannten Grundsätze und Regeln handlungsfähig sein und sind deshalb vom Vorstand ermächtigt mittels kurzfristigem Hausverbot (bis 24 Stunden) deren Einhaltung durchzusetzen. Augenmaß, Angemessenheit und ein bestimmt höflicher Umgang ist dabei zu beachten.

Sollte es zu einem ausgesprochenem Hausverbot gekommen sein, ist der Vorstand per Mail (vorstand@betreiberverein.de) darüber zu informieren. Folgende Fragen sollten dabei beantwortet werden: Was und wann ist vorgefallen? Wer wurde durch wen des Hauses verwiesen? Gab es weitere Zeugen?

Längerfristige Hausverbote können nur durch den Vorstand ausgesprochen werden und werden schriftlich begründet.

3. Flächen & Zugang

Der Zugang zum und die Nutzung des ZAM unterliegt den nachfolgenden Regeln:

Auszug der nicht zum Aufenthalt und zur Nutzung freigegebene Gebäudebereiche sind:

Bereich

Grund

Alle Bereiche oberhalb der Küche im Turmhaus

Brandschutz

Die sogenannte “alte Wohnung”

Brandschutz

Alle Dachböden über den Wohnungen

Brandschutz

Der nur vom Turmhaus zugängliche Dachboden über dem Atrium

Brandschutz
Neue Wohnung Organisatorisch genutzer Bereich/vermieteter Bereich
Werkaus Dachgeschoss Organisatorisch genutzer Bereich/vermieteter Bereich
Schraubenlager
Organisatorisch genutzer Bereich

Wer eigenständigen Zugang bekommt, ist gesondert geregelt.

4. Projekt- und Lagerfläche

Projekte im ZAM verwirklichen

Die Projektflächen befinden sich aktuell im Aufbau, entsprechende Regelungen werden demnächst veröffentlicht.

Lagern im ZAM

Das ZAM kann Lagerplatz, im begrenzten Maße, für Tätigkeiten im ZAM zur Verfügung stellen. Dabei gelten folgende Regeln:

Bei Missachtung der Regeln oder Unerreichbarkeit geht der Lagerinhalt in das Eigentum des Betreibervereins über.

… bei Sonderfällen

Hast du mit einer Gruppe oder einem Projekt besondere Bedürfnisse an Platz, Zeiten oder ähnlichem, dann können persönliche Absprachen getroffen werden. Melde dich dazu mit einer Beschreibung deines Vorhabens und deiner Bedürnisse bei kontakt@zam.haus

Nutzung von Werkzeug und Material

Herumliegendes Werkzeug und Material darf rücksichtsvoll und sparsam verwendet werden, soweit nicht anders gekennzeichnet. Nach der Verwendung ist es wieder an seinen Ursprungsort oder eigentlichen Platz zu legen.

Beschädigungen müssen der Eigentümer:in gemeldet werden oder -falls nicht bekannt- an kontakt@betreiberverein.de.

Vereinseigentum

Alle privaten Gegenstände müssen mit dem Namen des Besitzers/der Besitzerin gekennzeichnet sein. Alles nicht explizit gekennzeichnen Dinge werden als Eigentum des Betreibervereins angesehen und ist so behandelt. Vereinseigentum wird nur nach Rücksprache mit dem Vorstand verkauft oder verschenkt; geringwertige Verbrauchsmaterialien (z.B. Abschnitte von Klebeband) dürfen sparsam genutzt werden.

Ordnungen

Brandschutzordnung (Teil B)

gemäß DIN 14096 – für alle Personen, die sich regelmäßig und/oder langfristig im Gebäude aufhalten.


Brände vermeiden

Brand- und Rauchausbreitung minimieren

Brandlastfreie Bereiche

In folgenden Bereichen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden – auch nicht vorübergehend:

Hinweis: Nicht brennbare Materialien nach DIN 4102 A1, wie Metall oder Glas, gelten nicht als Brandlast.

Nutzungsfreie Bereiche

Folgende Bereiche dürfen nicht genutzt werden, weder zum Aufenthalt noch zu sonstigen Tätigkeiten:

Flucht und Rettung ermöglichen

Fluchtwege und zugehörige Türen dürfen nicht blockiert oder verstellt werden. Sie müssen jederzeit uneingeschränkt nutzbar sein. Entsprechende Türen sind mit “Freihalten Fluchtweg” beschriftet.

Verhalten im Brandfall

  1. Ruhe bewahren
  2. Andere warnen
  3. ggf. Löschversuch starten, wenn gefahrlos möglich
    Löschversuch an Geräten und Einrichtung möglichst mit CO2/Kohlendioxid-Löscher unternehmen, um Sachschaden gering zu halten. Diese sind in den meisten Werkstätten und vor Technikräumen zu finden.
  4. Evakuieren
    • Dabei Türen, Tore und Fenster schließen
    • Keine Aufzüge nutzen.
    • Hilfsbedürftigen ist zu helfen.
  5. Feuerwehr (112) rufen

    Wo?

    • Haupthaus: Hauptstraße 65, Erlangen
    • Werkhaus: Westliche Stadtmauerstraße 62, Erlangen
    • Metallwerkstatt und Seminarraum: Westliche Stadtmauerstraße 58, Erlangen

    Wer ruft an? Name der Meldenden.
    Was ist geschehen? Was brennt? z.B. Werkstatt, Küche, Dachstuhl.
    Wie viele Personen sind in Gefahr, betroffen oder verletzt?
    Warten auf Rückfragen!

  6. An Sammelstelle sammeln und abwarten
    Gegenüber vom E-Werk, bei den Fahrradständern.
Ordnungen

Gebührenordnung

Stand: 2025-05-30
Gültig ab 2. Juni 2025. Änderungen vorbehalten.

1. Allgemeines

Diese Gebührenordnung regelt die Gebühren und weiteren Kosten, welche bei der Nutzung der Werkstätten für Gäst:innen, Mitglieder und gewerbliche Nutzende anfallen. Vermietungen, Veranstaltungen und über die offene Werkstattnutzung hinaus gehendes wird separat geregelt.

2. Nutzungsgebühren

2.1 Werkstattgebühr

Nutzergruppe Werkstattgebühr
Mitglied kostenlos, in Mitgliedsbeitrag enthalten
Gäst:in 10 € für 1 Tag
  3,50 € für 1 Stunde
Gewerbe 50 € für 1 Stunde

Hinweise zur Nutzung:

2.2 Freunde und Familie

Mitglieder und zahlende Tagesgäste können bis zu 2 Personen kostenlos mitbringen, durch die Begleitung entfällt deren Werkstattgebühr.

Kinder unter 14 sind grundsätzlich kostenlos, unter Begleitung.

2.3 Materialverbrauch

2.4 Gerätenutzung

2.5 Projektlagerung (Ausblick – diese Gebühr wird aktuell noch nicht erhoben)

Projektlager in einer Eurokiste (max. 60x40x32cm) oder auf einer Europalette (max. 120x80x100cm) ist möglich. Die Lagergebühr fällt pro Kiste/Palette an und ist für jeweils bis zu 4 Wochen vorab zu zahlen. Da eine aktive Nutzung erwünscht ist, ist eine längere Vorabzahlung nicht möglich.

Wochengebühren:

Nutzergruppe Eurokiste Europalette
Mitglied 1 € 10 €
Gäst:in 5 € 50 €
Gewerbe 25 € 100 €

Kisten/Paletten die 2 Wochen überfällig sind, werden entsorgt und eine Aufwandspauschale von 25 Euro bei Kisten und 100 Euro bei Paletten zzgl. zu der überfälligen Lagergebühr in Rechnung gestellt.

Andere Lageranforderungen können ggf. in den Werkstätten, nach Absprache, ermöglicht werden. Es wird eine angemessene Gebühr vereinbart, in Anlehnung an die hier beschriebenen Vorgaben.

2.6 Fachberatung (Ausblick – diese Gebühr wird aktuell noch nicht erhoben)

Für Beratungsleistungen, die den Rahmen der Öffnungszeitenbetreuung sprengt, kann eine Fachberatungsgebühr fällig werden.

Nutzergruppe Preis pro 15 Min
Mitglied 10 €
Gäst:in 15 €
Gewerbe 25 €

Einfache Projektberatung ist kostenlos, solang genug Zeit für die Betreuung aller bleibt. Wenn ein umfangreicherer Beratungsaufwand notwendig ist, kann eine Gebühr anfallen auf die die Betreuunenden vorab hinweisen werden.

Wir ermutigen alle Nutzenden sich gegenseitig zu unterstützen, ganz im Sinne des Austauschs.

2.7 24/7-Zugang (Ausblick – diese Gebühr wird aktuell noch nicht erhoben)

Mitglieder, die bestimmte (hier nicht genannte) Anforderungen erfüllen, können einen 24/7-Zugang erhalten.
Die Regeln rund um die Zugangsmodalitäten sind in der Hausordnung festgelegt.

Wer einen 24/7-Zugang hat, hat eine Zugangsgebühr von 1 €/Tag zu zahlen. Die Gebühr fällt für die Zeit der Zugangsberechtigung an, unabhängig von Nutzung.

Ausgenommen von der Zugangsgebühr sind ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende, deren Tätigkeit ein Zugang erfordert.

3. Ab wann fällt die Werkstattgebühr an?

Kostenfrei

4. Verfügbarkeit der Ausstattung

5. Mitgliedschaftsgebühren

Siehe Beitragsordnung des Betreiberverein ZAM e.V.

6. Sozialtarife & Ermäßigungen

Entspechend der Beitragsordnung, wird bei Nachweis einer der folgenden Kriterien die Werkstatt- und Zugangsgebühr auf den halben Preis reduziert:

Materialkosten oder Gerätegebühren können nicht reduziert werden.

7. Zahlungsmodalitäten

8. Sonstige Bestimmungen

Ordnungen

Regeln für eigenständigen Hauszugang

Der eigenständige Zugang zum Haus stellt die Grundlage für die selbstständige Nutzung des ZAM dar. Der Zugang zu bestimmten Gebäudeteilen kann weitere Anforderungen, bspw. Einweisungen, voraussetzen.

Der Zugang unabhängig von der Mitgliedschaft ist von diesen Regeln losgelöst.

1. Voraussetzungen

Ein Mitglied kann einen eigenständigen Zugang erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

2. Freischaltung

Die Geschäftsleitung (GL) prüft den Antrag, kontaktiert die Vertrauenspersonen zur Bestätigung und schaltet den Zugang frei.

Im Zweifel entscheidet der Vorstand.

3. Pflichten

Der Zugang verpflichtet zu:

4. Beendigung oder Entzug

Der Zugang erlischt bei:

Prozess

  1. Mitglied bekommt das Vertrauen bestätigt
  2. Mitglied nimmt Kontakt mit GL auf
  3. GL prüft und erteilt Einweisung
  4. Zugang wird freigeschaltet
  5. Gebühren werden ggf. erhoben

Übergang in neue Regelung

Wer zum 01.07.2025 Zugang hatte, hat bis zum 30.9.2025 Zeit, um die neuen Bedingungen zu erfüllen.

Geltung

Diese Regelung tritt mit Beschluss des Beirats vom 03.07.2025 in Kraft und gilt, bis der Beirat eine andere beschließt.

Geschäftsordnung des Vorstands und Beirats

Wird von Vorstand und Beirat beschlossen
- Zuständigkeiten/Hauptansprechpartner Themenfelder
- Generell Kompetenzverteilung Vorstand/Beirat/GF
- Regeln für Abstimmungen im Vorstand, Beirat und Aktivengruppe

Geschäftsordnung des Vorstands und Beirats

Themenliste für Zuständigkeiten

Liste von Themen und Entwurf, in welchen Gruppen diese zwecks Konsens diskutiert werden, und welches Gremium dann die formalen Beschlüsse dazu fasst, sofern erforderlich. Die Crew kann vermutlich nicht formale Beschlüsse fassen, aber trotzdem für sich abstimmen bzw. Konsens erzielen.

Für Themen, die in kleineren Gruppen als Crew diskutiert werden, gilt, dass der Crew zu berichten ist, sofern es die zusätzlichen Personen tangiert.

Gruppen/Teams:

Thema wird diskutiert in... (formale) Beschlüsse durch... zuständig ist...
Bankverbindung Crew

Vorstand

Hans

Mitgliedsanträge Vorstand

Vorstand

Maik

Gemeinnützigkeit Beirat

Beirat

Maik

IT-Infrastruktur und Tools Crew

Crew

Maik+Julian

Kommunikationswege Crew

Crew

Katharina

PR Crew

Beirat

Katharina

Finanzen und Budgetplanung Crew

Beirat

Hans

Beziehung zur Stadt Crew

Beirat

Anne

Räume und Immobilien Crew

Beirat

 

Werkstattplanung Crew

Beirat

Julian

Post-Corona-Stadt Projekt Crew

Beirat

Jochen+Britta

Community/Mitglieder Crew

Beirat

Alex+Conrad

   

 

 

   

 

 

   

 

 

Geschäftsordnung des Vorstands und Beirats

Geschäftsordnung vom 21.04.2021

PDF: BV_GO_210421.pdf

Geschäftsordnung des Vorstands und des Beirats

Präambel

Diese Geschäftsordnung gilt für den Vorstand nach § 6 (3) der Satzung, den Beirat nach § 7 der Satzung, sowie die Leitung und Geschäftsführung nach § 10 (5) der Satzung. Sie regelt die interne Arbeitsweise und Aufgabenverteilung innerhalb dieser Gremien, das Verhältnis zwischen ihnen, ihre Versammlungen, und Verfahrensfragen innerhalb des Vereins.

In dieser Geschäftsordnung werden folgende Begriffe für die verschiedenen Gremienzusammensetzungen verwendet:

§ 1 Allgemeine Sitzungsregeln

Die folgenden Regelungen gelten für alle Versammlungen von Beirat oder Vorstand (im Folgenden „Gremium" genannt) gleichermaßen.

  1. Die Tagesordnung wird von der jeweiligen Versammlungsleitung aufgestellt. Sie muss alle Anträge der Gremiumsmitglieder enthalten, die bis 8 Tage vor der Sitzung bei der Versammlungsleitung eingegangen sind.
  2. Die Einladung zu Versammlungen mit Bekanntgabe der Tagesordnung muss bis 7 Tage vor dem Sitzungstermin erfolgen. Von der Frist kann abgewichen werden, wenn alle stimmberechtigten Gremienmitglieder sich damit in Schriftform einverstanden erklären.
  3. Gegenstand von Beratung und Abstimmung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Punkte. Angelegenheiten, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, werden zur Beratung und Beschlussfassung nur zugelassen, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums der Ergänzung des Themas zustimmen. Von bei der Sitzung abwesenden Mitgliedern kann diese Zustimmung auch nachträglich in Textform eingeholt werden, wobei entsprechende Beschlüsse erst mit erfolgter Zustimmung gültig werden. Zur eigentlichen Abstimmung über den Tagesordnungspunkt sind nur die anwesenden Mitglieder des Gremiums berechtigt.
  4. Von allen Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen. Es muss Datum und Uhrzeit der Sitzung enthalten, eine Anwesenheitsliste mit Namen der teilnehmenden Personen, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Anträge zur Tagesordnung, sowie die Beschlüsse unter Angabe des jeweiligen Abstimmungsergebnisses. Das Protokoll ist binnen maximal 14 Tagen, jedoch spätestens 48 Stunden vor der nächsten Sitzung jeder zur Teilnahme an der Sitzung berechtigten Person zur Verfügung zu stellen. Jede dieser Personen kann innerhalb von weiteren zwei Wochen nach Zurverfügungstellung in Textform Einwände erheben. Über diese Einwände wird auf der folgenden Sitzung desselben Gremiums entschieden. Sollten bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.
  5. Sofern die Mitgliederversammlung ein Vereinsmitglied zur Schriftführung bestellt hat, das nicht selbst Mitglied des Gremiums ist, ist dieses Vereinsmitglied mit Sitz- und Rederecht zu den Versammlungen einzuladen und mit der Protokollführung zu beauftragen. Falls diese Protokollführung verhindert ist, oder wenn vertrauliche Themen verhandelt werden, insbesondere Personalfragen, ist zu Beginn der Sitzung eine andere an der Versammlung teilnehmende Person mit der Protokollführung zu beauftragen. Diese Person darf nicht mit der Versammlungsleitung identisch sein.
  6. Beschlüsse im Umlaufverfahren per E-Mail sind zulässig. Der 1. Vorstand legt die Frist zur Zustimmung zu einer Beschlussvorlage im Einzelfall fest. Sie beträgt im Regelfall 10 Tage ab Zugang der Email, in dringenden Fällen kann sie jedoch auf mindestens 3 Tage reduziert werden. Die Email gilt mit Absendung als zugegangen, außer es ist ein technisches Problem nachweisbar, das die Zustellung verhindert oder verzögert hat. Widerspricht ein stimmberechtigtes Versammlungsmitglied innerhalb der Frist, muss der 1. Vorstand zu einer Sitzung einladen.
§ 2 Sitzungen des Vorstands
  1. Der 1. Vorstand leitet die Sitzungen des Vorstands. Ist der 1. Vorstand verhindert, leitet der 2. Vorstand die Sitzung.
  2. Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt, jedoch mindestens einmal jährlich. Auf Antrag eines Vorstandsmitglied muss eine Sitzung einberufen werden.
  3. Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich. Die Zulassung weiterer Personen kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.
  4. Stimmberechtigt sind nur Vorstände gemäß § 6 der Satzung. Eine Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.
§ 3 Sitzungen des Beirats
  1. Der 1. Vorstand leitet die Sitzungen des Beirats. Ist der 1. Vorstand verhindert, leitet der 2. Vorstand die Sitzung.
  2. Sitzungen des Beirats finden nach Bedarf statt, mindestens jedoch 4 mal im Jahr. Die Termine werden vom Vorstand festgelegt.
  3. Die Sitzungen des Beirats sind nicht öffentlich. Die Zulassung weiterer Personen kann der Beirat mit einfacher Mehrheit beschließen. Die Mitglieder der Leitung, der Geschäftsführung und weiterer Teams (siehe § 6) nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil. Zur Beratung vertraulicher Personalangelegenheiten ist der Teilnehmerkreis jedoch auf die Vorstände und Beiräte begrenzt.
  4. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Beirats. Eine Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.
§ 4 Übertragung von Aufgaben an Dritte

Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB können mit Einwilligung des Vorstands, unter Beibehaltung ihrer Verantwortung für ihren Geschäftsbereich, Dritte mit der Erledigung bestimmter Aufgaben beauftragen. Das zuständige Vorstandsmitglied übernimmt für die beauftragten Personen die notwendigen Kontroll- und Überwachungsaufgaben.

§ 5 Leitung und Geschäftsführung

Nach § 10 (5) ist die Erledigung der laufenden Geschäfte einer vom Verein angestellten Geschäftsführung zu übertragen. Während der ersten 18 Monate des Vereinsbetriebs, bzw. bis eine entsprechende Finanzierung etabliert und der Makerspace eröffnet ist, bleibt dies optional. Dies gilt ebenso für die Technische und die Künstlerische Leitung.

§ 6 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

Die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstände sind in der Satzung geregelt.

Der Beirat einigt sich über thematische Zuständigkeiten der einzelnen Beiräte und dokumentiert diese. Sie sind im Rahmen der Beiratsbeschlüsse berechtigt, die ihnen zugeordneten Themen eigenständig zu bearbeiten und erstatten dem Beirat darüber Bericht.

Der Beirat kann Teams bilden, die vorübergehend oder dauerhaft eigenständig die ihnen zugewiesenen Aufgaben übernehmen. Der Beirat benennt die Mitglieder der Teams aus dem Kreis der Vereinsmitglieder. Alle Team-Mitglieder sind dem Beirat gegenüber berichtspflichtig und an seine Beschlüsse gebunden.

§ 7 Inkrafttreten

Die vorliegende Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Beirats vom 21.04.2021 in Kraft.

Versammlungen

Ordentliche Mitgliederversammlung vom 02.04.2025

Protokoll_MV_2025_V3.pdf

Ordentliche Mitgliederversammlung vom 24.04.2024

Protokoll_MV_240424_signed.pdf

Ordentliche Mitgliederversammlung vom 16.04.2023

Protokoll_BV_MV_2023-04-16.pdf

Ordentliche Mitgliederversammlung vom 16.03.2022

protokoll-mv-220316.pdf
protokoll-220316-complete.pdf

Gründungsversammlung 04.03.2021

protokoll-mv-210304.pdf

Leitlinien (Entwurf)

Leitlinien (Entwurf)

was wir bieten

was wir bieten

Wir laden ALLE ein, in unseren offenen Werkstätten (fast) ALLES zu MACHEN, zu UNTERNEHMEN, zu PROBIEREN und zu ENTWICKELN. Freiflächen stehen als Raum der BEGEGNUNG und INSPIRATION, des AUSTAUSCHS, SCHAFFENS, TEILENS und LERNENS zu Verfügung.

mit Freiflächen sind die Teile gemeint, die nicht direkt Werkstatt sind und gemeinschaftlich genutzt werden [Julian]

 

Leitlinien (Entwurf)

was wir erwarten

Wir erwarten von allen einen rücksichtsvollen, unvoreingenommenen Umgang mit Mitmenschen und Einrichtung, sowie gegenseitiges Helfen und die Weitergabe von Wissen und Erfahrung.

Leitlinien (Entwurf)

wie wir ressourcen vergeben

Dabei kann es zu Verstopfungen und Engpässen kommen, denn Ressourcen (Raum, Maschinen, Material, Zeit) sind begrenzt.

Wenn eine Auswahl getroffen werden muss, dann hat Priorität…

Hier könnte noch eine Einschränkung vielleicht auf Stadt & Region gut rein passen. Ich meine, dass es um lokale Herausforderungen gehen sollte bzw. wenn es globale Herausforderungen sind, dass die Lösungsanstätze vielleicht aussschließlich für die lokale Anwendung sein sollten. [Edgar]

Könnte man diesen und den nächsten Punkt nicht zusammenführen? Falls nicht, was ist der Unterschied zwischen Techniken und Disziplinen [Julian]

nein nicht zusammen fassen. Der Unterschied Technik und Disziplin ist anhand des Beispieles bei Disziplin gut erklärt [Jasmin]

Aber in dem Beispiel wird doch eine Disziplin und eine Technik zusammengeführt, warum dann nicht als ein Punkt nenen? So was wie: “… was verschiedene Techniken und Disziplinen kombiniert (z.B. Holzbearbeitung und Philosophie)” [Julian]

ich finde das Kombinieren mehrerer Techniken ein Thema und das Zusammenbringen getrennter Disziplinen, die erstmal nichts miteinander zu tun haben, ein zweites, was hier deutlich hervorzuheben gut ist. Es eröffnet mir ein besserer Verständnis für den Horizont, den wir erweitern wollen. Im Sinne von “denk weiter, größer, radikaler, was wenn alles möglich wäre” Das wird in den folgenden Punkten auch gewisser Weise wiederholt, ist aber gut so. Mal sehen, was die anderen meinen ;-) [Jasmin]

aufgrund der vorangegangenen Diskussion bzgl. “Technik = handwerkliche Techniken oder elektro/mechanische/digitale/etc. Technik - bzw. individuelle Vorbelegungen der Begriffe” würde ich auch eher dazu tendieren, beide Punkte zusammenzuführen. Bspw. “Holzbearbeitung” würde ich jetzt zunächst nicht als “Technik” verstehen. Eher eine “Disziplin” die sich “Techniken” für’s Beizen oder Formen mit Wasserdampf bedient/ entwickelt. Mein Fazit: Führen wir beide Punkte zusammen, sparen wir uns die Diskussionen später - insb. wenn im Rahmen der Ressourcenverteilung für die Liste vielleicht noch eine Rangfolge der Kriterien definiert werden muss. Spätestens dann finde ich die objektive Differenzierung von “Technik” und “Disziplin” noch schwieriger. [Edgar]

Die Zuteilung und mögliche Beschränkung begrenzter Ressourcen obliegt dem Beirat.

Ich hatte zunächst bei der Präamble auch an Punkte bzgl. der Aufnahme von Kooperationen des Vereins mit Firmen/ Start-ups gedacht (ganz uneingenützig ;-)). Aber ich denke, das die Liste zur Vergabe der Ressourcen hierfür auch gute Elemente für die Entscheidungsfindung für Kooperationen beinhaltet. Oder sollten “Kooperationen” noch als eigener Punkt hier aufgelistet werden? Wobei, im Detail wird’s ja dann später sowieso in der GO selbst ausformuliert… Was meint ihr? [Edgar]

Ich finde Kooperationen können sich an den selben Kriterien messen lassen wie sonstige Initiativen, Gruppen, Projekte oder Einzelpersonen. Siehst du eure Inhalte in den Punkten ausreichend vertreten? [Julian]

Bin ganz bei Dir, die Kriterien für die Ressourcenvergabe könnten auch für Go/No-Go Entscheidungen für Kooperationen angewand werden. Unsere Inhalte sind in den Punkten vertreten. [Edgar]

 

Leitlinien (Entwurf)

was wir fordern

Die Grenzen der Offenheit liegen dort, wo durch Diskriminierung und Vorurteile andere ausgeschlossen oder verprellt werden.

Vielleich zu ergänzen mit “Diese gilt es sowohl im Tun als auch im “Nicht-Tun” einzuhalten”. Kreativität kann provozieren, man mag auch insb. “Kunst” erst als solche bezeichnen, wenn sie “konfrontiert”. Übertritt dies die Grenzen der Offenheit, was ja nicht immer der Fall sein muss, aber was wenn dann doch? Zensur? …Vorschlag: zum Gemeinschaftswohl und Vielfalt des Vereins sollten diese “bewusste”, aber vielleicht für den Kreativen, als “notwendige” Konfrontationen, dann nicht ohne Erklärungen präsentiert werden dürfen. Insb. die Seite der Ausgeschlossenen und Verprellten/ Verletzten sollte dann immer zusätzlich noch erklärend in den Fokus gerückt werden (wenn dies durch die Provokation nicht schon für ALLE objektiv verständlich ist) [Edgar]

 

Leitlinien (Entwurf)

wie wir mit konflikten verfahren

Konflikte, Meinungsverschiedenheiten und Probleme sollten offen angesprochen und frühzeitig in Einvernehmen gelöst werden. Der Beirat kann auf Wunsch von Betroffenen schlichtend oder, im Interesse aller, letzendlich richtend eingreifen.

Ideen zu Verwaltung und Bürokratie

Verwaltungssoftware/-plattform

Notwendige Funktionen und Eigenschaften wären:

Gewünschte Funktionen und Eigenschaften wären:

Optionen wären:

Angeschaut, aber für (vorerst) ungeeignet befunden: CiviCRM (Bedienung ist gruselig und es fehlt die Buchhaltung), hitobito (kann keine Beiträge und Buchhaltung), Fab-Manager (noch nicht ausgereift) und Odoo (kann alles, aber kein kostenloser Upgradepfad verfügbar).

Nicht umfangreich angeschaut wurden SaaS-Lösungen (alles was nur in "der Cloud"):

Reine Windows-Desktop Lösungen wurden ignoriert.

Maik 06.03.2021: Ich habe gerade gesehen, dass es für die Windows-Desktop-Software SPG Verein eine Nextcloud-App gibt. Wenn man die Datenbankfiles auf Nextcloud synchronisiert, hätte man damit zumindest direkt eine Lesemöglichkeit auf die Mitgliederdaten, ohne dass man alles in der Cloud halten muss.

Inventarverwaltung

Logo

Im Folgenden findet ihr das ZAM Logo in verschiedenen Varianten.

Das ZAM Logo darf für private Zwecke verwendet werden, nicht aber um etwas (z.B. Projekte oder Veranstaltungen) zu bewerben. Alles andere braucht eine explizite Zustimmung des Beirats (beirat@betreiberverein.de).

ZAM mit Text

ZAM_Logo.pdf

ZAM_Logo.jpg

ZAM ohne Text

ZAM_ohne_Text-Logo-square-white-transbg.png

ZAM_ohne_Text-Logo-square-tansbg.png

ZAM_ohne_Text-Logo-square.jpg

ZAM_ohne_Text-Logo-square.pdf

ZAM_ohne_Text-Logo-white-transbg.png

ZAM_ohne_Text-Logo.png

ZAM_ohne_Text-Logo.pdf

ZAM_ohne_Text-Logo.svg

Sondervarianten

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Freistellungsbescheid

Dokumente:

Gemeinnützigkeit:

Der Betreiberverein ZAM e.V. ist gemeinnützig und verfolgt folgende gemeinnützige Zwecke:

Was möchte der Verein für Spenden?

Geldspenden sind gerne gesehen, Sachspenden bitte nur nach Rücksprace – siehe https://www.zam.haus/spenden/.

Was ist steuerlich absetzbar?

Was ist nicht steuerlich absetzbar?

Bestellbedingungen für Kurse und Workshops

  1. Anmeldung & Absage
    Eine Zu- oder Absage erfolgt spätestens 5 Tage vor Kursbeginn – abhängig davon, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.
  2. Stornierung
    Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor Beginn möglich. Danach nur, wenn die Mindestteilnehmerzahl weiterhin gewährleistet ist. Es wird eine Gebühr von 5 Euro für den Verwaltungsaufwand einbehalten.
  3. Teilnahme von Jugendlichen
    Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen teilnehmen.
  4. Kursabsage durch das ZAM
    Das ZAM behält sich vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen (z. B. bei Krankheit). In diesem Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
  5. Teilnahmebestätigung & Feedback
    Im Anschluss an den Kurs senden wir auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung und einen Feedbackbogen zu.
  6. Ermäßigungen
    Bei Inanspruchnahme einer Ermäßigung muss ein entsprechender Nachweis spätestens zum Kursbeginn vorgelegt werden.

Bei Fragen bitte an kurse@zam.haus wenden.