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Beitragsordnung

Die Gründungsversammlung des Vereins hat folgende Beitragsordnung beschlossen:

  1. Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 12,– EUR pro Jahr.

  2. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens EUR 500,– EUR pro Jahr.

  3. Diese Beitragssätze gelten mindestens bis zum Bestehen von Werkstätten. Dann kann auf Antrag des Vorstandes über eine Erhöhung des Beitrages für ordentliche Mitglieder auf bis zu 60,– EUR abgestimmt werden.