Freistellungsbescheid Dokumente: Aktueller Freistellungsbescheid für 2021 - gültig für 5 Jahre Gemeinnützigkeit: Der Betreiberverein ZAM e.V. ist gemeinnützig und verfolgt folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) Was möchte der Verein für Spenden? Geldspenden sind gerne gesehen, Sachspenden bitte nur nach Rücksprace – siehe https://www.zam.haus/spenden/ . Was ist steuerlich absetzbar? Geld- und Sachspenden Was ist nicht steuerlich absetzbar? Mitgliedsbeiträge