Regeln für eigenständigen Hauszugang

Der eigenständige Zugang zum Haus stellt die Grundlage für die selbstständige Nutzung des ZAM dar. Der Zugang zu bestimmten Gebäudeteilen kann weitere Anforderungen, bspw. Einweisungen, voraussetzen.

Der Zugang unabhängig von der Mitgliedschaft ist von diesen Regeln losgelöst.

1. Voraussetzungen

Ein Mitglied kann einen eigenständigen Zugang erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

2. Freischaltung

Die Geschäftsleitung (GL) prüft den Antrag, kontaktiert die Vertrauenspersonen zur Bestätigung und schaltet den Zugang frei.

Im Zweifel entscheidet der Vorstand.

3. Pflichten

Der Zugang verpflichtet zu:

4. Beendigung oder Entzug

Der Zugang erlischt bei:

Prozess

  1. Mitglied bekommt das Vertrauen bestätigt
  2. Mitglied nimmt Kontakt mit GL auf
  3. GL prüft und erteilt Einweisung
  4. Zugang wird freigeschaltet
  5. Gebühren werden ggf. erhoben

Übergang in neue Regelung

Wer zum 01.07.2025 Zugang hatte, hat bis zum 30.9.2025 Zeit, um die neuen Bedingungen zu erfüllen.

Geltung

Diese Regelung tritt mit Beschluss des Beirats vom 03.07.2025 in Kraft und gilt, bis der Beirat eine andere beschließt.


Revision #1
Created 4 July 2025 09:58:31 by Maik Musall
Updated 4 July 2025 10:01:30 by Maik Musall