Regeln für eigenständigen Hauszugang

Der eigenständige Zugang zum Haus stellt die Grundlage für die selbstständige Nutzung des ZAM dar. Der Zugang zu bestimmten Gebäudeteilen kann weitere Anforderungen, bspw. Einweisungen, voraussetzen.

Der Zugang unabhängig von der Mitgliedschaft ist von diesen Regeln losgelöst.

1. Voraussetzungen

Ein Mitglied kann einen eigenständigen Zugang erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

2. Freischaltung

Die Geschäftsleitung (GL) prüft den Antrag, kontaktiert die Vertrauenspersonen zur Bestätigung und schaltet den Zugang frei.

Im Zweifel entscheidet der Vorstand.

3. Pflichten

Der Zugang verpflichtet zu:

4. Beendigung oder Entzug

Der Zugang erlischt bei:

Übergang in neue Regelung

Wer zum 01.07.2025 Zugang hatte, hat bis zum 30.9.2025 Zeit, um die neuen Bedingungen zu erfüllen.

Geltung

Diese Regelung tritt mit Beschluss des Beirats vom 03.07.2025 in Kraft und gilt, bis der Beirat eine andere beschließt.


Prozess

für Mitglieder, die das Vertrauen* ausgesprochen bekommen:

  1. Vertrauensperson fordert Mitglied auf bei einer Hauseinweisung teilzunehmen:
    über den link: https://ticketing.zam.haus/ZAM/gebaeudeeinweisung/
    oder in Absprache mit Reinhold Flock

  2. nach der Hauseinweisung: gibt Mitglied der Vertrauensperson Bescheid. Vertrauensperson gibt Info zu erfolgter Hauseinweisung + ausgesprochenem Vertrauen an die GL

  3. GL schaltet den Zugang frei und informiert Mitglied

* Vertrauen durch ein Crew Mitglied oder ein Werkstattleitung oder zwei langjährig Zugangsberechtigte (kurz: Vertrauensperson)

für alle anderen gilt: bitte direkt an die GL wenden / gl@betreiberverein.de


Revision #5
Created 2025-07-04 09:58:31 UTC by Maik Musall
Updated 2026-04-29 13:50:11 UTC by Britta Walcher