Förderungen
Eine Übersicht über laufende Möglichkeiten für (Projekt-)Förderungen, wo sich das ZAM bewirbt oder direkt betreffen könnte.
- bayernkreativFÖRDER-CANVAS | 16. Januar 2023
- Klimabudget Erlangen
- REACT with impact- Förderung des Sozialunternehmertums (BMWK)
- Projektfonds Innenstadtentwicklung der Stadt Erlangen für privatinitiative Projekte
- Kulturfonds Bayern Kulturelle Bildung
- Kulturfonds Bayern Kunst
bayernkreativFÖRDER-CANVAS | 16. Januar 2023
https://bayern-kreativ.de/termine/bayernkreativdurchblick-how-to-foerdermittel-2/
Schritt für Schritt zur passenden Förderung mit unserem bayernkreativFÖRDER-CANVAS: Du möchtest ein Designstudio eröffnen, eine Kunstausstellung organisieren, ein Spiel entwickeln oder eine Tournee planen und suchst nach geeigneten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Was dir aber noch fehlt, ist ein Überblick über alle denkbaren Optionen und eine gezielte Anleitung, wie du vorgehen sollst.
Wir geben dir Hilfestellungen. Unser neu entwickeltes Tool bayernkreativFÖRDER-CANVAS ermöglicht es dir, dein Vorhaben und deine Überlegungen so zu strukturieren, dass du im nächsten Schritt gezielt die richtige Förderung für dich und dein Vorhaben finden kannst. Am 01. März 2023 stellen wir dir gerne unseren bayernkreativFÖRDER-CANVAS vor, führen dich durch den Förderdschungel und geben dir das Werkzeug mit, um deinen persönliche FÖRDER-CANVAS erarbeiten zu können.
Eingestellt von Jochen, am 16. Januar 2023 | jochen.hunger@betreiberverein.de
Klimabudget Erlangen
Das Klimabudget Erlangen ist ein Förderprogramm des Umweltamtes der Stadt Erlangen ("Klima-Aufbruch"). Es läuft laufend alle 6 Monate neu. Die Anträge müssen jeweils bis 1. Mai oder bis 1. Oktober jeden Jahres eingereicht werden. Die Stadtteil-Beiräte, in unserem Fall der Stadtteilbeirat Erlangen-Zentrum (unter Vorsitz von Claudia Schorcht), entscheiden über die Bewilligungen der Anträge.
Weitere Infos: Dein „Klimabudget“ zum Anpacken (erlangen.de)
Mein Projekt "Verbindung der Welten" hat im laufenden Halbjahr eine Förder-Bewilligung zur Anschaffung von Büchern zum Thema Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit erhalten. Die Bearbeiterin im Umweltamt, die beim Antragstellen gerne berät, ist Bettina Kottre. Wer noch Fragen dazu hat kann sich auch an mich wenden.
Schöne Grüße, Rolf Klug, rolf.klug@verbindungderwelten.de, 21.01.2023.
REACT with impact- Förderung des Sozialunternehmertums (BMWK)
Am 02.02.2023 startete das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Social Startups in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft zu unterstützen.
Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen. Darüber hinaus wird es einen weiteren Förderaufruf zur Vernetzung, Kooperation und Stärkung gemeinwohlorientierter Unternehmen geben. Dafür stehen bis Jahresende 2023 rund 89,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Infos zum Förderprogramm: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/nationale-strategie-fuer-sozialunternehmen-und-social-startups.html
Merkblatt für Beratungsunternehmen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/20230201-merkblatt-beratungsunternehmen.pdf
Merkblatt für Gemeinwohlorientierte Unternehmen und Startups: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/20230201-merkblatt-interessierte-sozialunternehmen.pdf
Schöne Grüße, Rolf Klug, rolf.klug@verbindungderwelten.de, 05.02.2023.
Nachtrag vom 07.02.2023, Rolf Klug: Man kann sich nur über ein bei EUREKA 5 registriertes Beratungsunternehmen für eine Förderung bewerben. Derzeit gibt es in unserer Region noch kein solches. Ich werde es hier schreiben, sobald es eines gibt.
Projektfonds Innenstadtentwicklung der Stadt Erlangen für privatinitiative Projekte
Die Stadt fördert bestimmte Projekte innerhalb der ausgewiesenen Sanierungsgebiete in der Innenstadt, siehe https://erlangen.de/aktuelles/projektfonds_innenstadt
Kulturfonds Bayern Kulturelle Bildung
About
Die Förderung hat das Ziel, partizipative Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen.
Gefördert werden partizipative Projekte, in denen die Teilnehmenden ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung.
Die Vorhaben sollen neuartig und von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutungsein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, besonders unterstützt werden örtliche Initiativen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf.
Projekte unter der Beteiligung von Schulen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden.
Projekte des internationalen Ideenaustausches sind förderfähig, jedoch kein klassischer Schüleraustausch ohne projektbezogenen Anlass.
Investitionsmaßnahmen können nicht gefördert werden. Die Zuwendungen werden ausschließlich in Form von Projektförderung für höchstens zwei Jahre als Anschubfinanzierung gewährt. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, begrenzt.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor Entscheidung über den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erforderlich.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- Antragsformular nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO
- detaillierte/aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan aus der sich die aktive Beteiligung der Teilnehmer und der zu erwartende Lernerfolg ersehen lassen
- ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (mit Eigenanteil, Leistungen Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds; bei mehrjährigen Projekten ggf. gegliedert nach Schuljahren)
- Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Website zum „Kulturfonds“ des Staatsministeriums
Antragsfristen
Anträge sind grundsätzlich bis zum 1. März vor Beginn des darauffolgenden Schuljahres (1. August bis 31. Juli), in dem das Projekt stattfinden soll, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Link
https://www.km.bayern.de/ministerium/kooperationen-und-stiftungen/kulturfonds#ziele-und-voraussetzungen-der-foerderung
Kulturfonds Bayern Kunst
About
Im Bereich Kunst sollen kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, ausgeschlossen sind Maßnahmen in München und Nürnberg.
Im Bereich Bildung sollen Projekte mit kulturellem Schwerpunkt mit besonderem Nachdruck in der Fläche gefördert werden.
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die jeweilige Bezirksregierung, in deren Region das Vorhaben durchgeführt werden soll. Sofern das Vorhaben in mehreren Regierungsbezirken umgesetzt werden soll, ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Region der Antragsteller seinen Sitz hat. Für Vorhaben aus dem Bereich Bildung (Projekte bei denen nicht die Präsentation/Vorführung von Kultur und kulturelle Darbietungen vor Publikum im Vordergrund stehen, wie z.B. bei Theaterstücken, Konzerten, Lesungen, Ausstellungen, sondern die gemeinsame Erarbeitung unterschiedlicher kultureller Themen, wäre der Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ einschlägig.
Gegenstand der Förderung
- Theaterbereich
- Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Spielstätten (soweit keine Förderung über FAG-Mittel erfolgt)
- Förderung besonderer Theatervorhaben, wie z. B. Sonderproduktionen
- Museumsbereich
- Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Museen
- Förderung von Ausstellungen und anderen Projekten nichtstaatlicher Museen
- Förderung der zeitgenössischen Kunst
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von "Künstlerhäusern"
- Förderung von Ausstellungen, Symposien und ähnlichen Projekten
- Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler
- Musikpflege
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen
- Förderung von Veranstaltungen und sonstigen Projekten insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Musik sowie von Maßnahmen zur musikalischen Begabtenförderung
- Laienmusik
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Probenräumen für Laienmusikvereine
- Förderung geeigneter Einzelprojekte
- Archive, Bibliotheken, Literatur
- Förderung von Projekten und Investitionen bei nichtstaatlichen Bibliotheken und Archiven
- Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Literaturpflege
- Internationaler Ideenaustausch
- Förderung internationaler Begegnungen im Bereich Kunst und Kultur
- Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
- Förderung innovativer Vorhaben und spartenübergreifender Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen
Zuwendungsempfänger
Nichtstaatliche Träger (natürliche und juristische Personen), die mit dem Projekt keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen
Zuwendungsfähige Kosten
Projektkosten
Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro werden aus dem Kulturfonds nicht gefördert.
Art und Höhe
Fördersatz bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Antragsfristen
Anträge für den Kunst-Kulturfonds sind bis zum 1. Oktober schriftlich für das Folgejahr bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Link
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/57775040590?localize=false