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Beitragsordnung draft 2026

Beitragsordnung Betreiberverein ZAM e.V.

Stand MV 2025,2026, gültig ab dem 01.04.2025.xx.xx.2026.
Anpassung der Ermäßigungskriterien durch Beiratbeschluss vom 23.04.2025.

  1. Ordentliche Mitgliedschaft

    • Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 25 Euro pro Monat.

        • Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
      1. Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft für natürliche Personen
        • Der Monatsbeitrag für Einzelpersonen-Fördermitglieder beträgt 5 Euro pro Monat.
        • Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
      2. Institutionelle Fördermitgliedschaft für Firmen, Institutionen und juristische Personen
        • Der Jahresbeitrag für Institutionelle Fördermitgliedschaft beträgt 500 Euro pro Jahr.
        • Bei unterjährigem Eintritt wird der volle Beitrag fällig.
      3. Zahlungsmodalität
        • Jahresbeiträge sind für das Kalenderjahr im voraus zu bezahlen, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
        • Monatsbeiträge sind für den Kalendermonat im voraus zu bezahlen, spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung.
        • Zahlungen sind soweit möglich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
        • Bei SEPA-Rücklastschrift, z.B. wegen fehlender Deckung, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro erhoben.
        • Sobald Zahlung per SEPA-Lastschrift möglich ist, kann für Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandats mit jeder Rechnungsstellung eine Mehraufwandspauschale von 2 Euro erhoben werden.
        • Die Zahlungsmodalitäten können vom Beirat per Beschluss angepasst werden.
      4. Reduzierte Beiträge für ordentliche Mitglieder
        • Unter folgenden Kriterien wird ein Ermäßigung von 50% auf den regulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:
          • ErlangenPass, Forchheim-Pass, Nürnberg-Pass, Fürth-Pass, herzoPASS
          • Schwerbehinderung (GdB≥50)
          • U18 (unter 18 Jährige)
          • in Ausbildung unter 27

        • Der Beirat kann die Kriterien für die Ermäßigung per Beschluss anpassen.
        • Der Vorstand kann in Einzelfällen bis zu 80% des regulären Mitgliedsbeitrags erlassen, wenn ein regulärer Beitrag wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
        • Der Beirat kann ordentlichen Mitgliedern für herausragende Verdienste 50% des Mitgliedsbeitrags in einem Jahr erlassen.
      5. Wechsel zwischen Mitgliedskategorien
        • Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht:
          • Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
          • Nach 6-monatiger ordentlicher Mitgliedschaft wird der Wechsel in die Fördermitgliedschaft zum Monatsende ermöglicht. Dies muss einen Monat im voraus angekündigt werden.
        • Der Beirat kann die Regelung für den Wechsel zwischen der ordentlichen Mitgliedschaft und der Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft per Beschluss anpassen.
      6. Gültigkeit
        • Diese Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und trat –per Beschluss– rückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft.
      7. Übergangsregelung, gültig bis Ende April 2025
        • Es wird allen Mitgliedern ermöglicht, von der ordentlichen Mitgliedschaft in die Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft zu wechseln.
        • Für Mitglieder, deren Mitgliedschaft spätestens im April 2025 endet, gilt die bisherige Beitragsordnung fort.
        • Bereits nach der bisherigen Beitragsordnung vorab bezahlte Beiträge werden mit den neuen Beiträgen verrechnet.

      Handhabung von Ermäßigungsanträgen

      1. Ermäßigungsgrund und -gültigkeit muss vom Mitglied genannt werden.
        Der Grund muss aus der Kriterienliste der Beitragsordnung stammen.
      2. Ein Nachweis muss nur auf Nachfrage von Vereinsseite erbracht werden.