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Beitragsordnung

Beitragsordnung des Betreiberverein ZAM e.V.

Stand MV 2022,2025, giltgültig fürab 2022dem und01.04.2025

folgende.
  1. Ordentliche Mitgliedschaft
    • Der JahresbeitragMitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 12,--25 Euro pro Monat.
    Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden. Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft für natürliche Personen
      Der Monatsbeitrag für Einzelpersonen-Fördermitglieder beträgt 5 Euro pro Monat. Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden. Institutionelle Fördermitgliedschaft für Firmen, Institutionen und juristische Personen
        Der Jahresbeitrag für Institutionelle Fördermitgliedschaft beträgt 500 Euro pro Jahr. DerBei Jahresbeitragunterjährigem Eintritt wird der volle Beitrag fällig. Zahlungsmodalität
          Jahresbeiträge sind für Fördermitgliederdas beträgtKalenderjahr mindestensim 500,--voraus zu bezahlen, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung. Monatsbeiträge sind für den Kalendermonat im voraus zu bezahlen, spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung. Zahlungen sind soweit möglich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Bei SEPA-Rücklastschrift, z.B. wegen fehlender Deckung, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro pro Jahr.erhoben. DieseSobald BeitragssätzeZahlung geltenper mindestensSEPA-Lastschrift bismöglich zumist, Bestehenkann für Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandats mit jeder Rechnungsstellung eine Mehraufwandspauschale von Werkstätten.2 DannEuro kannerhoben aufwerden. AntragDie desZahlungsmodalitäten Vorstandeskönnen übervom eineBeirat Erhöhungper desBeschluss Beitragesangepasst werden. Reduzierte Beiträge für ordentliche Mitglieder
            Unter folgenden Kriterien wird ein Ermäßigung von 50% auf den regulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:
              ErlangenPass, Forchheim-Pass, Nürnberg-Pass, Fürth-Pass, herzoPASS Schwerbehinderung (GdB≥50) U18 (unter 18 Jährige) Studierende, Schüler und Azubis die BAföG empfangen Der Beirat kann die Kriterien für die Ermäßigung per Beschluss anpassen. Der Vorstand kann in Einzelfällen bis zu 60,--80% Eurodes abgestimmtregulären werden.Mitgliedsbeitrags erlassen, wenn ein regulärer Beitrag wirtschaftlich nicht zumutbar ist. ZuwendungsbestätigungenDer werdenBeirat unaufgefordertkann beiordentlichen jährlichenMitgliedern Zuwendungenfür abherausragende 300Verdienste Euro ausgestellt.

              Anmerkung:
              Eine Beschlussvorlage zur Erhöhung50% des Mitgliedsbeitrags überin einem Jahr erlassen.

              Wechsel zwischen Mitgliedskategorien
                Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht:
                  Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Nach 6-monatiger ordentlicher Mitgliedschaft wird der Wechsel in die 60Fördermitgliedschaft Eurozum proMonatsende Jahrermöglicht. hinausDies muss einen Monat im voraus angekündigt werden. Der Beirat kann die Regelung für den Wechsel zwischen der ordentlichen Mitgliedschaft und der Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft per Beschluss anpassen. Gültigkeit
                    Diese Beitragsordnung wird zurder Mitgliederversammlung am 2.02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und tritt –nach Beschluss– rückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft. Übergangsregelung, gültig bis Ende April 2025 eingebracht.
                    DieEs Beschlussvorlagewird siehtallen auchMitgliedern vorermöglicht, einevon der ordentlichen Mitgliedschaft in die Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft für Einzelpersonen zu schaffen,wechseln. Für Mitglieder, deren Mitgliedschaft spätestens im April 2025 endet, gilt die 5bisherige EuroBeitragsordnung imfort. MonatBereits entspricht.nach der bisherigen Beitragsordnung vorab bezahlte Beiträge werden mit den neuen Beiträgen verrechnet.