Beitragsordnung
Beitragsordnung des Betreiberverein ZAM e.V.
Stand MV 2022,2025, giltgültig fürab 2022dem und01.04.2025
- Ordentliche Mitgliedschaft
- Der
JahresbeitragMitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt12,--25 Euro pro Monat. - Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
- Der
- Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft für natürliche Personen
- Der Monatsbeitrag für Einzelpersonen-Fördermitglieder beträgt 5 Euro pro Monat.
- Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
- Institutionelle Fördermitgliedschaft für Firmen, Institutionen und juristische Personen
- Der Jahresbeitrag für Institutionelle Fördermitgliedschaft beträgt 500 Euro pro Jahr.
DerBeiJahresbeitragunterjährigem Eintritt wird der volle Beitrag fällig.
- Zahlungsmodalität
- Jahresbeiträge sind für
FördermitgliederdasbeträgtKalenderjahrmindestensim500,--voraus zu bezahlen, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung. - Monatsbeiträge sind für den Kalendermonat im voraus zu bezahlen, spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung.
- Zahlungen sind soweit möglich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
- Bei SEPA-Rücklastschrift, z.B. wegen fehlender Deckung, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro
pro Jahr.erhoben. DieseSobaldBeitragssätzeZahlunggeltenpermindestensSEPA-Lastschriftbismöglichzumist,Bestehenkann für Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandats mit jeder Rechnungsstellung eine Mehraufwandspauschale vonWerkstätten.2DannEurokannerhobenaufwerden.- Die
desZahlungsmodalitätenVorstandeskönnenübervomeineBeiratErhöhungperdesBeschlussBeitragesangepasst werden.
Antrag - Jahresbeiträge sind für
- Reduzierte Beiträge für ordentliche Mitglieder
- Unter folgenden Kriterien wird ein Ermäßigung von 50% auf den regulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:
- ErlangenPass, Forchheim-Pass, Nürnberg-Pass, Fürth-Pass, herzoPASS
- Schwerbehinderung (GdB≥50)
- U18 (unter 18 Jährige)
- Studierende, Schüler und Azubis die BAföG empfangen
- Der Beirat kann die Kriterien für die Ermäßigung per Beschluss anpassen.
- Der Vorstand kann in Einzelfällen bis zu
60,--80%Eurodesabgestimmtregulärenwerden.Mitgliedsbeitrags erlassen, wenn ein regulärer Beitrag wirtschaftlich nicht zumutbar ist. ZuwendungsbestätigungenDerwerdenBeiratunaufgefordertkannbeiordentlichenjährlichenMitgliedernZuwendungenfürabherausragende300VerdiensteEuro ausgestellt.
- Unter folgenden Kriterien wird ein Ermäßigung von 50% auf den regulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:
Anmerkung:Eine Beschlussvorlage zur Erhöhung50% des Mitgliedsbeitrags überin einem Jahr erlassen.
- Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht:
- Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
- Nach 6-monatiger ordentlicher Mitgliedschaft wird der Wechsel in die
60FördermitgliedschaftEurozumproMonatsendeJahrermöglicht.hinausDies muss einen Monat im voraus angekündigt werden.
- Der Beirat kann die Regelung für den Wechsel zwischen der ordentlichen Mitgliedschaft und der Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft per Beschluss anpassen.
- Diese Beitragsordnung wird
zurder Mitgliederversammlung am2.02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und tritt –nach Beschluss– rückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft.
- Es
BeschlussvorlagewirdsiehtallenauchMitgliedernvorermöglicht,einevon der ordentlichen Mitgliedschaft in die Einzelpersonen-Fördermitgliedschaftfüzu wechseln. - Für
EinzelpersonenMitglieder,zuderenschaffen,Mitgliedschaft spätestens im April 2025 endet, gilt die5bisherigeEuroBeitragsordnungimfort. - Bereits
entspricht.nach der bisherigen Beitragsordnung vorab bezahlte Beiträge werden mit den neuen Beiträgen verrechnet.