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Beitragsordnung

Beitragsordnung des Betreiberverein ZAM e.V.

Stand MV 2022,2025, giltgültig fürab 2022dem und01.04.2025

folgende.

  1. Ordentliche Mitgliedschaft
    • Der JahresbeitragMitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 12,--25 Euro pro Monat.
    • Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
  2. Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft für natürliche Personen
    • Der Monatsbeitrag für Einzelpersonen-Fördermitglieder beträgt 5 Euro pro Monat.
    • Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
  3. Institutionelle Fördermitgliedschaft für Firmen, Institutionen und juristische Personen
    • Der Jahresbeitrag für Institutionelle Fördermitgliedschaft beträgt 500 Euro pro Jahr.
    • DerBei Jahresbeitragunterjährigem Eintritt wird der volle Beitrag fällig.
  4. Zahlungsmodalität
    • Jahresbeiträge sind für Fördermitgliederdas beträgtKalenderjahr mindestensim 500,--voraus zu bezahlen, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
    • Monatsbeiträge sind für den Kalendermonat im voraus zu bezahlen, spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung.
    • Zahlungen sind soweit möglich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
    • Bei SEPA-Rücklastschrift, z.B. wegen fehlender Deckung, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro pro Jahr.erhoben.
    • DieseSobald BeitragssätzeZahlung geltenper mindestensSEPA-Lastschrift bismöglich zumist, Bestehenkann für Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandats mit jeder Rechnungsstellung eine Mehraufwandspauschale von Werkstätten.2 DannEuro kannerhoben aufwerden.
    • Antrag
    • Die desZahlungsmodalitäten Vorstandeskönnen übervom eineBeirat Erhöhungper desBeschluss Beitragesangepasst werden.
  5. Reduzierte Beiträge für ordentliche Mitglieder
    • Unter folgenden Kriterien wird ein Ermäßigung von 50% auf den regulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:
      • ErlangenPass, Forchheim-Pass, Nürnberg-Pass, Fürth-Pass, herzoPASS
      • Schwerbehinderung (GdB≥50)
      • U18 (unter 18 Jährige)
      • Studierende, Schüler und Azubis die BAföG empfangen
    • Der Beirat kann die Kriterien für die Ermäßigung per Beschluss anpassen.
    • Der Vorstand kann in Einzelfällen bis zu 60,--80% Eurodes abgestimmtregulären werden.Mitgliedsbeitrags erlassen, wenn ein regulärer Beitrag wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
    • ZuwendungsbestätigungenDer werdenBeirat unaufgefordertkann beiordentlichen jährlichenMitgliedern Zuwendungenfür abherausragende 300Verdienste Euro ausgestellt.

Anmerkung:
Eine Beschlussvorlage zur Erhöhung50% des Mitgliedsbeitrags überin einem Jahr erlassen.

  • Wechsel zwischen Mitgliedskategorien
    • Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht:
      • Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
      • Nach 6-monatiger ordentlicher Mitgliedschaft wird der Wechsel in die 60Fördermitgliedschaft Eurozum proMonatsende Jahrermöglicht. hinausDies muss einen Monat im voraus angekündigt werden.
    • Der Beirat kann die Regelung für den Wechsel zwischen der ordentlichen Mitgliedschaft und der Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft per Beschluss anpassen.
  • Gültigkeit
    • Diese Beitragsordnung wird zurder Mitgliederversammlung am 2.02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und tritt –nach Beschluss– rückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft.
  • Übergangsregelung, gültig bis Ende April 2025 eingebracht.
      Die
    • Es Beschlussvorlagewird siehtallen auchMitgliedern vorermöglicht, einevon der ordentlichen Mitgliedschaft in die Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft zu wechseln.
    • r EinzelpersonenMitglieder, zuderen schaffen,Mitgliedschaft spätestens im April 2025 endet, gilt die 5bisherige EuroBeitragsordnung imfort.
    • Monat
    • Bereits entspricht.

      nach der bisherigen Beitragsordnung vorab bezahlte Beiträge werden mit den neuen Beiträgen verrechnet.