Beitragsordnung
Beitragsordnung Betreiberverein ZAM e.V.
Stand MV 2025, gültig ab dem 01.04.20252025.
Anpassung der Ermäßigungskriterien durch Beiratbeschluss vom 23.04.2025.
- Ordentliche Mitgliedschaft
- Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 25 Euro pro Monat.
- Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
- Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft für natürliche Personen
- Der Monatsbeitrag für Einzelpersonen-Fördermitglieder beträgt 5 Euro pro Monat.
- Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
- Institutionelle Fördermitgliedschaft für Firmen, Institutionen und juristische Personen
- Der Jahresbeitrag für Institutionelle Fördermitgliedschaft beträgt 500 Euro pro Jahr.
- Bei unterjährigem Eintritt wird der volle Beitrag fällig.
- Zahlungsmodalität
- Jahresbeiträge sind für das Kalenderjahr im voraus zu bezahlen, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
- Monatsbeiträge sind für den Kalendermonat im voraus zu bezahlen, spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung.
- Zahlungen sind soweit möglich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
- Bei SEPA-Rücklastschrift, z.B. wegen fehlender Deckung, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro erhoben.
- Sobald Zahlung per SEPA-Lastschrift möglich ist, kann für Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandats mit jeder Rechnungsstellung eine Mehraufwandspauschale von 2 Euro erhoben werden.
- Die Zahlungsmodalitäten können vom Beirat per Beschluss angepasst werden.
- Reduzierte Beiträge für ordentliche Mitglieder
- Unter folgenden Kriterien wird ein Ermäßigung von 50% auf den regulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:
- ErlangenPass, Forchheim-Pass, Nürnberg-Pass, Fürth-Pass, herzoPASS
- Schwerbehinderung (GdB≥50)
- U18 (unter 18 Jährige)
Studierende,Schülerin
undAusbildungAzubisunterdie27BAföG empfangen
- Der Beirat kann die Kriterien für die Ermäßigung per Beschluss anpassen.
- Der Vorstand kann in Einzelfällen bis zu 80% des regulären Mitgliedsbeitrags erlassen, wenn ein regulärer Beitrag wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
- Der Beirat kann ordentlichen Mitgliedern für herausragende Verdienste 50% des Mitgliedsbeitrags in einem Jahr erlassen.
- Unter folgenden Kriterien wird ein Ermäßigung von 50% auf den regulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:
- Wechsel zwischen Mitgliedskategorien
- Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht:
- Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
- Nach 6-monatiger ordentlicher Mitgliedschaft wird der Wechsel in die Fördermitgliedschaft zum Monatsende ermöglicht. Dies muss einen Monat im voraus angekündigt werden.
- Der Beirat kann die Regelung für den Wechsel zwischen der ordentlichen Mitgliedschaft und der Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft per Beschluss anpassen.
- Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht:
- Gültigkeit
- Diese Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und trat –per Beschluss– rückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft.
- Übergangsregelung, gültig bis Ende April 2025
- Es wird allen Mitgliedern ermöglicht, von der ordentlichen Mitgliedschaft in die Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft zu wechseln.
- Für Mitglieder, deren Mitgliedschaft spätestens im April 2025 endet, gilt die bisherige Beitragsordnung fort.
- Bereits nach der bisherigen Beitragsordnung vorab bezahlte Beiträge werden mit den neuen Beiträgen verrechnet.