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Beitragsordnung

Beitragsordnung Betreiberverein ZAM e.V.

Stand MV 2025, gültig ab dem 01.04.20252025.
Anpassung der Ermäßigungskriterien durch Beiratbeschluss vom 23.04.2025.

  1. Ordentliche Mitgliedschaft
    • Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 25 Euro pro Monat.
    • Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
  2. Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft für natürliche Personen
    • Der Monatsbeitrag für Einzelpersonen-Fördermitglieder beträgt 5 Euro pro Monat.
    • Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglich fällig werden.
  3. Institutionelle Fördermitgliedschaft für Firmen, Institutionen und juristische Personen
    • Der Jahresbeitrag für Institutionelle Fördermitgliedschaft beträgt 500 Euro pro Jahr.
    • Bei unterjährigem Eintritt wird der volle Beitrag fällig.
  4. Zahlungsmodalität
    • Jahresbeiträge sind für das Kalenderjahr im voraus zu bezahlen, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
    • Monatsbeiträge sind für den Kalendermonat im voraus zu bezahlen, spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung.
    • Zahlungen sind soweit möglich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
    • Bei SEPA-Rücklastschrift, z.B. wegen fehlender Deckung, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro erhoben.
    • Sobald Zahlung per SEPA-Lastschrift möglich ist, kann für Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandats mit jeder Rechnungsstellung eine Mehraufwandspauschale von 2 Euro erhoben werden.
    • Die Zahlungsmodalitäten können vom Beirat per Beschluss angepasst werden.
  5. Reduzierte Beiträge für ordentliche Mitglieder
    • Unter folgenden Kriterien wird ein Ermäßigung von 50% auf den regulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:
      • ErlangenPass, Forchheim-Pass, Nürnberg-Pass, Fürth-Pass, herzoPASS
      • Schwerbehinderung (GdB≥50)
      • U18 (unter 18 Jährige)
      • Studierende, Schüler

        in undAusbildung Azubisunter die27

        BAföG empfangen
    • Der Beirat kann die Kriterien für die Ermäßigung per Beschluss anpassen.
    • Der Vorstand kann in Einzelfällen bis zu 80% des regulären Mitgliedsbeitrags erlassen, wenn ein regulärer Beitrag wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
    • Der Beirat kann ordentlichen Mitgliedern für herausragende Verdienste 50% des Mitgliedsbeitrags in einem Jahr erlassen.
  6. Wechsel zwischen Mitgliedskategorien
    • Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht:
      • Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.
      • Nach 6-monatiger ordentlicher Mitgliedschaft wird der Wechsel in die Fördermitgliedschaft zum Monatsende ermöglicht. Dies muss einen Monat im voraus angekündigt werden.
    • Der Beirat kann die Regelung für den Wechsel zwischen der ordentlichen Mitgliedschaft und der Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft per Beschluss anpassen.
  7. Gültigkeit
    • Diese Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und trat –per Beschluss– rückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft.
  8. Übergangsregelung, gültig bis Ende April 2025
    • Es wird allen Mitgliedern ermöglicht, von der ordentlichen Mitgliedschaft in die Einzelpersonen-Fördermitgliedschaft zu wechseln.
    • Für Mitglieder, deren Mitgliedschaft spätestens im April 2025 endet, gilt die bisherige Beitragsordnung fort.
    • Bereits nach der bisherigen Beitragsordnung vorab bezahlte Beiträge werden mit den neuen Beiträgen verrechnet.