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Beitragsordnung

Beitragsordnung Betreiberverein ZAM e.V.

Stand MV 2025, gültiggültig ab dem 01.04.2025.
Anpassung der ErmäßigungskriterienErmäßigungskriterien durch Beiratbeschluss vom 23.04.2025.
Anpassung der Wechselfristen durch Beiratsbeschluss vom 09.09.2026.

  1. Ordentliche Mitgliedschaft
    • Der Mitgliedsbeitrag fürfür ordentliche Mitglieder beträgtbeträgt 25 Euro pro Monat.
    • Bei unterjährigemunterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglichvollumfänglich fälligfällig werden.
  2. Einzelpersonen-FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft fürfür natürlichenatürliche Personen
    • Der Monatsbeitrag fürfür Einzelpersonen-FördermitgliederFördermitglieder beträgtbeträgt 5 Euro pro Monat.
    • Bei unterjährigemunterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monate vollumfänglichvollumfänglich fälligfällig werden.
  3. Institutionelle FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft fürfür Firmen, Institutionen und juristische Personen
    • Der Jahresbeitrag fürfür Institutionelle FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft beträgtbeträgt 500 Euro pro Jahr.
    • Bei unterjährigemunterjährigem Eintritt wird der volle Beitrag fällig.fällig.
  4. ZahlungsmodalitätZahlungsmodalität
    • JahresbeiträgeJahresbeiträge sind fürfür das Kalenderjahr im voraus zu bezahlen, spätestensspätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
    • MonatsbeiträgeMonatsbeiträge sind fürfür den Kalendermonat im voraus zu bezahlen, spätestensspätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung.
    • Zahlungen sind soweit möglichmöglich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
    • Bei SEPA-Rücklastschrift,Rücklastschrift, z.B. wegen fehlender Deckung, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro erhoben.
    • Sobald Zahlung per SEPA-Lastschrift möglichmöglich ist, kann fürfür Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandats mit jeder Rechnungsstellung eine Mehraufwandspauschale von 2 Euro erhoben werden.
    • Die ZahlungsmodalitätenZahlungsmodalitäten könnenkönnen vom Beirat per Beschluss angepasst werden.
  5. Reduzierte BeiträgeBeiträge fürfür ordentliche Mitglieder
    • Unter folgenden Kriterien wird ein ErmäßigungErmäßigung von 50% auf den regulärenregulären Mitgliedsbeitrag pauschal gewährt:gewährt:
      • ErlangenPass, Forchheim-Pass, Nürnberg-Nürnberg-Pass, Fürth-Fürth-Pass, herzoPASS
      • Schwerbehinderung (GdB≥GdB≥50)
      • U18 (unter 18 Jährige)Jährige)
      • in Ausbildung unter 27

    • Der Beirat kann die Kriterien fürfür die ErmäßigungErmäßigung per Beschluss anpassen.
    • Der Vorstand kann in EinzelfällenEinzelfällen bis zu 80% des regulärenregulären Mitgliedsbeitrags erlassen, wenn ein regulärerregulärer Beitrag wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
    • Der Beirat kann ordentlichen Mitgliedern fürfür herausragende Verdienste 50% des Mitgliedsbeitrags in einem Jahr erlassen.
  6. Wechsel zwischen Mitgliedskategorien
    • Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungen ermöglicht:ermöglicht:
      • Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit möglich.möglich.
      • Nach 6-3-monatiger ordentlicher Mitgliedschaft wird der Wechsel in die FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft ermöglicht. Es gilt eine Frist von 10 Tagen (es zählt der Eingang beim Verein) zum MonatsendeMonatsende.

        ermöglicht. Dies muss einen Monat im voraus angekündigt werden.
    • Der Beirat kann die Regelung fürfür den Wechsel zwischen der ordentlichen Mitgliedschaft und der Einzelpersonen-FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft per Beschluss anpassen.
  7. GültigkeitGültigkeit
    • Diese Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und trat ––per Beschluss–Beschluss– rückwirkendrückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft.
  8. Übergangsregelung,Übergangsregelung, gültiggültig bis Ende April 2025
    • Es wird allen Mitgliedern ermöglicht,ermöglicht, von der ordentlichen Mitgliedschaft in die Einzelpersonen-FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft zu wechseln.
    • FürFür Mitglieder, deren Mitgliedschaft spätestensspätestens im April 2025 endet, gilt die bisherige Beitragsordnung fort.
    • Bereits nach der bisherigen Beitragsordnung vorab bezahlte BeiträgeBeiträge werden mit den neuen BeiträgenBeiträgen verrechnet.

Handhabung von ErmäßigungsanträgenErmäßigungsanträgen

  1. ErmäßigungsgrundErmäßigungsgrund und -gültigkeitgültigkeit muss vom Mitglied genannt werden.
    Der Grund muss aus der Kriterienliste der Beitragsordnung stammen.
  2. Ein Nachweis muss nur auf Nachfrage von Vereinsseite erbracht werden.