Beitragsordnung
Beitragsordnung Betreiberverein ZAM e.V.
Stand MV 2025, gültiggültig ab dem 01.04.2025.
Anpassung der ErmäßigungskriterienErmäßigungskriterien durch Beiratbeschluss vom 23.04.2025.
Anpassung der Wechselfristen durch Beiratsbeschluss vom 09.09.2026.
- Ordentliche Mitgliedschaft
- Der Mitgliedsbeitrag
fürfür ordentliche Mitgliederbeträgtbeträgt 25 Euro pro Monat. - Bei
unterjährigemunterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monatevollumfänglichvollumfänglichfälligfällig werden.
- Der Mitgliedsbeitrag
- Einzelpersonen-
FördermitgliedschaftFördermitgliedschaftfürfürnatürlichenatürliche Personen- Der Monatsbeitrag
fürfür Einzelpersonen-FördermitgliederFördermitgliederbeträgtbeträgt 5 Euro pro Monat. - Bei
unterjährigemunterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet, wobei angefangene Monatevollumfänglichvollumfänglichfälligfällig werden.
- Der Monatsbeitrag
- Institutionelle
FördermitgliedschaftFördermitgliedschaftfürfür Firmen, Institutionen und juristische Personen- Der Jahresbeitrag
fürfür InstitutionelleFördermitgliedschaftFördermitgliedschaftbeträgtbeträgt 500 Euro pro Jahr. - Bei
unterjährigemunterjährigem Eintritt wird der volle Beitragfällig.fällig.
- Der Jahresbeitrag
ZahlungsmodalitätZahlungsmodalitätJahresbeiträgeJahresbeiträge sindfürfür das Kalenderjahr im voraus zu bezahlen,spätestensspätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.MonatsbeiträgeMonatsbeiträge sindfürfür den Kalendermonat im voraus zu bezahlen,spätestensspätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung.- Zahlungen sind soweit
möglichmöglich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. - Bei SEPA-
Rücklastschrift,Rücklastschrift, z.B. wegen fehlender Deckung, wird eine Aufwandspauschale von 10 Euro erhoben. - Sobald Zahlung per SEPA-Lastschrift
möglichmöglich ist, kannfürfür Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandats mit jeder Rechnungsstellung eine Mehraufwandspauschale von 2 Euro erhoben werden. - Die
ZahlungsmodalitätenZahlungsmodalitätenkönnenkönnen vom Beirat per Beschluss angepasst werden.
- Reduzierte
BeiträgeBeiträgefürfür ordentliche Mitglieder- Unter folgenden Kriterien wird ein
ErmäßigungErmäßigung von 50% auf denregulärenregulären Mitgliedsbeitrag pauschalgewährt:gewährt:- ErlangenPass, Forchheim-Pass,
Nürnberg-Nürnberg-Pass,Fürth-Fürth-Pass, herzoPASS - Schwerbehinderung (
GdB≥GdB≥50) - U18 (unter 18
Jährige)Jährige) -
in Ausbildung unter 27
- ErlangenPass, Forchheim-Pass,
- Der Beirat kann die Kriterien
fürfür dieErmäßigungErmäßigung per Beschluss anpassen. - Der Vorstand kann in
EinzelfällenEinzelfällen bis zu 80% desregulärenregulären Mitgliedsbeitrags erlassen, wenn einregulärerregulärer Beitrag wirtschaftlich nicht zumutbar ist. - Der Beirat kann ordentlichen Mitgliedern
fürfür herausragende Verdienste 50% des Mitgliedsbeitrags in einem Jahr erlassen.
- Unter folgenden Kriterien wird ein
- Wechsel zwischen Mitgliedskategorien
- Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-
FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft wird unter folgenden Voraussetzungenermöglicht:ermöglicht:- Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit
möglich.möglich. -
Nach
6-3-monatiger ordentlicher Mitgliedschaft wird der Wechsel in dieFördermitgliedschaftFördermitgliedschaft ermöglicht. Es gilt eine Frist von 10 Tagen (es zählt der Eingang beim Verein) zumMonatsendeMonatsende.ermöglicht. Dies muss einen Monat im voraus angekündigt werden.
- Der Wechsel zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit
- Der Beirat kann die Regelung
fürfür den Wechsel zwischen der ordentlichen Mitgliedschaft und der Einzelpersonen-FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft per Beschluss anpassen.
- Der Wechsel zwischen ordentlicher und Einzelpersonen-
GültigkeitGültigkeit- Diese Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und trat
––perBeschluss–Beschluss–rückwirkendrückwirkend zum 01.04.2025 in Kraft.
- Diese Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 02.04.2025 zum Beschluss vorgelegt und trat
Übergangsregelung,Übergangsregelung,gültiggültig bis Ende April 2025- Es wird allen Mitgliedern
ermöglicht,ermöglicht, von der ordentlichen Mitgliedschaft in die Einzelpersonen-FördermitgliedschaftFördermitgliedschaft zu wechseln. FürFür Mitglieder, deren Mitgliedschaftspätestensspätestens im April 2025 endet, gilt die bisherige Beitragsordnung fort.- Bereits nach der bisherigen Beitragsordnung vorab bezahlte
BeiträgeBeiträge werden mit den neuenBeiträgenBeiträgen verrechnet.
- Es wird allen Mitgliedern
Handhabung von ErmäßigungsanträgenErmäßigungsanträgen
ErmäßigungsgrundErmäßigungsgrund und -gültigkeitgültigkeit muss vom Mitglied genannt werden.
Der Grund muss aus der Kriterienliste der Beitragsordnung stammen.- Ein Nachweis muss nur auf Nachfrage von Vereinsseite erbracht werden.