Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale
Ehrenamtspauschale:
Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht, kann dafür bis zu € 960 (ab 2026) pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen.
Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale können nur bei verschiedenen Tätigkeiten kombiniert werden. Wer z.B. Betreuungstätigkeit im Schulprogramm über die Übungsleiterpauschale abrechnet, kann für die Abrechnung dieser Tätigkeit nicht auch noch mit der Ehrenamtspauschale kombinieren.
Die Ehrenamtspauschale muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Für Tätigkeiten, die im ZAM im Rahmen einer Ehrenamtspauschale vergütet werden, bitte diese beiden Formulare ausgefüllt in den Belegepostkasten im Aquarium oder senden an: buchhaltung@zam.haus
Erklärung: https://drive.google.com/file/d/1LwMbJuOBTNCHec3oIqnv3t4bzsk1EYri/view?usp=sharing
https://drive.google.com/drive/folders/1ndfRs_I2jiz1lb16plS9aTEYpFL9ETFX?ths=true
Abrechnung: https://drive.google.com/file/d/1T2ZQNFYKRbruwssVv6_TDQAK19U3WMmX/view?usp=sharing
https://drive.google.com/drive/folders/1ndfRs_I2jiz1lb16plS9aTEYpFL9ETFX?ths=true
Übungsleiterpauschale:
Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag für nebenberufliche pädagogische, ausbildende, betreuende oder künstlerische Tätigkeiten (z.B. Trainer, Dozenten) bei gemeinnützigen Organisationen oder dem Staat. Seit 2026 beträgt sie jährlich 3.300 Euro (vorher 3.000 €) und ist steuer- sowie sozialversicherungsfrei.
Sie muss in der Steuererklärung als Freibetrag angegeben werden.
Wichtige Fakten zur Übungsleiterpauschale:
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Höhe & Zeitraum: 3.300 Euro pro Jahr
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Voraussetzungen: Nebenberuflichkeit (nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs) und Tätigkeit für eine gemeinnützige, kirchliche oder öffentlich-rechtliche Einrichtung.
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Begünstigte Tätigkeiten: Trainer, Ausbilder, Erzieher, Pfleger, Künstler.
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Kombination: Die Übungsleiterpauschale kann neben einem Minijob beim gleichen Arbeitgeber genutzt werden, sofern die Tätigkeiten unterschiedlich sind.
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Übersteigende Beträge: Einnahmen über 3.300 Euro hinaus sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Unterschied zur Ehrenamtspauschale:
Die Übungsleiterpauschale gilt nur für bestimmte pädagogische Tätigkeiten, während die [Ehrenamtspauschale](laut Wikipedia 960 €) für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten (z. B. Vorstand, Platzwart) genutzt werden kann.
Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale können bei verschiedenen Tätigkeiten kombiniert werden.
(Quelle: Wikipedia)
hier finden sich noch genauere Infos für Rentner:innen: https://www.steuern.de/glossar/frag-den-steueranwalt/frag-den-steueranwalt-so-profitieren-rentnerinnen-von-steuerfreien-einnahmen
Für Tätigkeiten, die im ZAM im Rahmen einer Übungsleiterpauschale vergütet werden, bitte diese beiden Formulare ausgefüllt in den Belegepostkasten im Aquarium oder senden an: buchhaltung@zam.haus
https://drive.google.com/drive/folders/1ndfRs_I2jiz1lb16plS9aTEYpFL9ETFX?ths=true