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Kulturfonds Bayern Kunst

About

InhaltIm desBereich BewerbungsformularsKunst (interaktivessollen pdf)
kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher und nichtkommerzieller Träger gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, ausgeschlossen sind Maßnahmen in München und Nürnberg.

AnIm Bereich Bildung sollen Projekte mit kulturellem Schwerpunkt mit besonderem Nachdruck in der Fläche gefördert werden.

Zuständig für die Regierung
AntragAntragsbearbeitung aufist Gewädie jeweilige Bezirksregierung, in deren Region das Vorhaben durchgeführt werden soll. Sofern das Vorhaben in mehreren Regierungsbezirken umgesetzt werden soll, ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Region der Antragsteller seinen Sitz hat. Für Vorhaben aus dem Bereich Bildung (Projekte bei denen nicht die Präsentation/Vorführung einervon ZuwendungKultur und kulturelle Darbietungen vor Publikum im Vordergrund stehen, wie z.B. bei Theaterstücken, Konzerten, Lesungen, Ausstellungen, sondern die gemeinsame Erarbeitung unterschiedlicher kultureller Themen, wäre der Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ einschlägig.

Gegenstand der Förderung

  • Theaterbereich
    • Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Spielstätten (soweit keine Förderung über FAG-Mittel erfolgt)
    • Förderung besonderer Theatervorhaben, wie z. B. Sonderproduktionen
  •  Museumsbereich
    • Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Museen
    • Förderung von Ausstellungen und anderen Projekten nichtstaatlicher Museen
  • Förderung der zeitgenössischen Kunst
    • Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von "Künstlerhäusern"
    • Förderung von Ausstellungen, Symposien und ähnlichen Projekten
    • Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler
  • Musikpflege
    • Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen
    • Förderung von Veranstaltungen und sonstigen Projekten insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Musik sowie von Maßnahmen zur musikalischen Begabtenförderung
  • Laienmusik
    • Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Probenräumen für Laienmusikvereine
    • Förderung geeigneter Einzelprojekte
  • Archive, Bibliotheken, Literatur
    • Förderung von Projekten und Investitionen bei nichtstaatlichen Bibliotheken und Archiven
    • Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Literaturpflege
  • Internationaler Ideenaustausch
    • Förderung internationaler Begegnungen im Bereich Kunst und Kultur
  • Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
    • Förderung innovativer Vorhaben und spartenübergreifender Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen

Zuwendungsempfänger

Nichtstaatliche Träger (natürliche und juristische Personen), die mit dem Projekt keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen

Zuwendungsfähige Kosten

Projektkosten

Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro werden aus dem Kulturfonds Bayernnicht fürgefördert.

private

Art Antragsteller
1.Antragstellerin/Antragsteller
Nameund (genaueHöhe

Bezeichnung)
Straße,

Fördersatz Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Auskunftbis erteilt
Name
Telefon
Fax
E-Mailzu (mit30 % der Angabezuwendungsfähigen einerKosten.

E-Mail-Adresse

 stimme

ich


der Nutzung dieses Postfachs für die elektronische Kommunikation mit der Behörde zu)


Gemeinnützigkeit?
Ja
Nein
Eingetragener Verein?
Ja
Nein
Landkreis
Regierungsbezirk
Bankverbindung
Kreditinstitut
Kontoinhaber
IBAN
BIC
2.Maßnahme
möglichst kurze, aber eindeutige Beschreibung der Maßnahme (ausführliche Projektbeschreibung beifügen)
3.Gesamtkosten (bzw. Kosten des Abschnitts der Maßnahme insbesondere bei Baumaßnahmen)
Hinweis
Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller für dieses/diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind hier die Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Gesamtkosten laut beiliegendem Kostenplan
Euro
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
aus dem Kulturfonds Bayern Seite 2 von 3
4.Zu den Gesamtkosten wird folgende Zuwendung aus Mitteln des Kulturfonds Bayern beantragt:
Beantragte Zuwendung aus dem Kulturfonds Bayern
Euro
5.Weitere Zuwendungen öffentlicher Zuwendungsgeber
Für die Maßnahme wurden bereits folgende weitere Zuwendungen beantragt bzw. bewilligt (bereits be-willigte oder in Aussicht gestellte Beträge sind mit einem * zu kennzeichnen).
Zuwendungsgeber/Förderzweck
Zuwendung Euro
Darlehen Euro
Insgesamt
6.Finanzierung (bitte die Namen der Sponsoren auf einem gesonderten Blatt angeben)
Zuwendung lt. Nr. 4 (beantragte Zuwendung aus dem Kulturfonds Bayern)
Euro
Weitere Zuwendungen lt. Nr. 5 (andere öffentliche Zuwendungsgeber)
Euro
Beiträge Dritter (z. B. Sponsoren), ggf. Rechtsgrundlage
Euro
Projekteinnahmen
Euro
Sonstige Einnahmen (z. B. Spenden)
Euro
Unentgeltliche Arbeitsleistungen
Euro
Übrige Eigenmittel
Euro
Gesamteinnahmen
Euro
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
aus dem Kulturfonds Bayern Seite 3 von 3
7.Von den Kosten fallen voraussichtlich an (bzw. sind angefallen):
Zeitraum
Euro
davon zuwendungsfähig Euro keine Eintragungen erforderlich
Kosten bereits angefallen?
In den Vorjahren
Ja
Nein
Im laufenden Jahr
Jahreszahl
Ja
Nein
Jahreszahl
Ja
Nein
Jahreszahl
und folgende
Ja
Nein
8.Erklärung
Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass das Vorhaben noch nicht begonnenist und dass es auch nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids bzw. vorder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns in Angriff genommen wird:
Ja
Nein
9.Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird beantragt:
Ja
Nein
Bitte in jedem Fall eine Begründung auf einem gesonderten Blatt beifügen!ACHTUNG! Die Antragstellerin/Der Antragsteller trägt das volle finanzielle Risiko!
Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt, dass sie/er für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug
berechtigt ist
nicht berechtigt ist.
10.Anlagen:
Konkrete Projektbeschreibung
Projektplanung/-verlauf
Kosten- und Finanzierungsplan
Sonstiges
Planungsunterlagen und Kostenaufstellung nach DIN 276 (nur bei Baumaßnahmen)
Die Datenschutzhinweise zum Kulturfonds Bayern betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 13, 14 DSGVO habe ich zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum
Unterschrift vertretungsberechtigte Person
Stempel der Antragstellerin/des Antragstellers (soweit vorhanden)
Seite 1 von 3
Datenschutzinformationen Stand: August 2022
Datenschutzinformationen gemäß Art. 13, 14 DSGVO im Zusammenhang mit der Gewährung einer Zuwendung aus dem Kulturfonds Bayern
1.
Name und Kontaktdatendes Verantwortlichen
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die
Hinweis: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Regierung, an die Sie das Formular übermitteln. Sofern die Regierung im Ihnen vorliegenden Formular/Daten-schutzinformationsblatt nicht bereits automatisch eingetragen sein sollte, rufen Sie das Formular nochmals unter folgendem Link auf (wählen Sie davor bei „Vor Ort“ unbedingt Ihren Wohnort/Standort ihres Unternehmens etc. aus):
Kulturfonds Bayern; Beantragung einer Förderung
2.
Kontaktdaten der/desbehördlichenDatenschutzbeauftragten
Unsere Datenschutzbeauftragte/Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt:
Hinweis: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Regierung, an die Sie das Formular übermitteln. Sofern die Regierung im Ihnen vorliegenden Formular/Daten-schutzinformationsblatt nicht bereits automatisch eingetragen sein sollte, rufen Sie das Formular nochmals unter folgendem Link auf (wählen Sie davor bei „Vor Ort“ unbedingt Ihren Wohnort/Standort ihres Unternehmens etc. aus):
Kulturfonds Bayern; Beantragung einer Förderung
3.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgen-de Rechte zu:

Sie können Auskunft verlangen, ob und ggf. welche personenbezo-genen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit derVerarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO).Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fälleneingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden,steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie dieLöschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschrän-kung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO bestehtjedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personen-bezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe,die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Ge-walt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DSGVO).

Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Auf-gabe (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO), haben Sie dasRecht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widersprucheinzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer be-sonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
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Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Aus-schlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.
4.
Beschwerderecht bei derAufsichtsbehörde
Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landes-beauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgen-den Kontaktdaten erreichen: Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Hausanschrift: Wagmüllerstraße 18, 80538 München Telefon: +49 89 212672-0 Telefax: +49 89 212672-50 Kontaktformular: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html
5.
Zwecke derDatenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies erforderlich ist, um unsere gesetzlichen Aufgaben zur Abwicklung des Antragsver-fahrens zu erfüllen und zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen des Freistaats Bayern. Weiterer verfolgter Zweck der Datenverarbeitung sind die Wahrung der haushaltsrechtlichen Vor-schriften des Freistaats Bayern.
6.
Rechtsgrundlagen derDatenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO bzw. Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V. m. Art. 140 BV, Art. 23, 44 BayHO, Art. 70, 71 und 79 BayHO nebstden Verwaltungsvorschriften zur BayHO.
7.
Kategorien der personen-bezogenen Daten, soweitder betroffenen Personnoch nicht bekannt
Zusätzlich zu den von Ihnen angegebenen Daten verarbeiten wir folgen-de personenbezogene Daten von Ihnen:

IBAN und BIC der Antragstellerin/des Antragstellers zur Überwei-sung des Zuschusses
8.
Quellen personenbezogenerDaten, die nicht bei der be-troffenen Person erhobenwerden bzw. wurden
Entfällt
9.
Empfänger oder Kategorienvon Empfängern der perso-nenbezogenen Daten

Auftragsverarbeiter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ)
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon: +49 89 2119-0
E-Mail:datenschutz@ldbv.bayern.de
Ihre Daten werden zentral beim IT-DLZ gespeichert, da dieses die erforderliche Infrastruktur für die elektronische Datenverarbeitung der Verantwortlichen betreibt.
10.
Übermittlungen von perso-nenbezogenen Daten an einDrittland oder an eine inter-nationale Organisation
Entfällt
11.
Ggfs. Widerrufsrecht beiEinwilligungen
Entfällt
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12.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Spätestens alle 10 Jahre überprüfen wir gem. 5.1 Aussonderungsbekanntmachung die Unterlagen auf ihr weiteres Speicherbedürfnis. Spätestens nach 30 Jahren werden die Unterlagen den staatlichen Archiven angeboten oder bei Nichtannahme durch die Archive datenschutzkonform vernich-tet (6.3 und 14.1 Aussonderungsbekanntmachung).
13.
Pflicht/Keine Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung der Daten. Wenn Sie Ihre Daten nicht angeben, kann dies zur Folge haben, dass der Förderantrag im Rahmen des Antragsverfahrens nicht mehr weiterbearbeitet werden kann (vgl. Art. 6 DSGVO bzw. Art. 4 BayDSG i. V. m. Art. 140 BV, Art. 23, 44 BayHO, Art. 70, 71 und 79 BayHO nebst den Verwaltungs-vorschriften zur BayHO). Sofern bereits eine Förderung gewährt worden ist, kann dies zur Folge haben, dass der Förderbescheid nachträglich aufgehoben und die Förderung zurückgefordert werden muss

Antragsfristen

Anträge für den Kunst-Kulturfonds sind grundsätzlich bis zum 1. MärzOktober vorschriftlich Beginn des darauffolgenden Schuljahres (1. August bis 31. Juli), in demfür das Projekt stattfinden soll,Folgejahr bei der zuständigen BezirksregierungRegierung einzureichen.

https://www.km.bayern.bayernportal.de/ministerium/kooperationen-und-stiftungen/kulturfonds#ziele-und-voraussetzungen-der-foerderungdokumente/leistung/57775040590?localize=false