Freistellungsbescheid
Dokumente:
Gemeinnützigkeit:
Der Betreiberverein ZAM e.V. ist gemeinnützig und verfolgt folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
- Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
Was ist steuerlich absetzbar?
- Geld- und Sachspenden
Was ist nicht steuerlich absetzbar?
- Mitgliedsbeiträge