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Freistellungsbescheid

Dokumente:

Gemeinnützigkeit:

Der Betreiberverein ZAM e.V. ist gemeinnützig und verfolgt folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)

Was möchte der Verein für Spenden?

Geldspenden sind gerne gesehen, Sachspenden bitte nur nach Rücksprace – siehe https://www.zam.haus/spenden/.

Was ist steuerlich absetzbar?

  • Geld- und Sachspenden

Was ist nicht steuerlich absetzbar?

  • Mitgliedsbeiträge