Gebührenordnung
Stand: 2025-05-302026-08-07
Gültig ab 2. Juni 2025. Änderungen vorbehalten.
1. Allgemeines
Diese Gebührenordnung regelt die Gebühren und weiteren Kosten, welche bei der Nutzung der Werkstätten für Gäst:innen, Mitglieder und gewerbliche Nutzende anfallen. Vermietungen, Veranstaltungen und über die offene Werkstattnutzung hinaus gehendes wird separat geregelt.
2. Nutzungsgebühren
2.1 Werkstattgebühr
| Nutzergruppe | Werkstattgebühr |
|---|---|
| Mitglied | kostenlos, in Mitgliedsbeitrag enthalten |
| Gäst:in | 10 € für 1 Tag |
| 3,50 € für 1 Stunde | |
| Gewerbe | 50 € für 1 Stunde (netto) |
Hinweise zur Nutzung:
- Tageskarten haben eine Gültigkeit bis 6 Uhr morgens am Folgetag. Sie erlauben die Nutzung der Werkstatt im Rahmen der Zugänglichkeit.
- Zugang ist möglich innerhalb betreuter Öffnungszeiten, in Begleitung und Betreung von Zugangsberechtigten oder durch eigenen 24/7-Zugang.
2.2 Freunde und Familie
Mitglieder und zahlende Tagesgäste können bis zu 2 Personen kostenlos mitbringen, durch die Begleitung entfällt deren Werkstattgebühr.
Kinder unter 14 sind grundsätzlich kostenlos, unter Begleitung.
2.3 Materialverbrauch
- Materialkosten werden separat berechnet. Preise sind an den jeweiligen Materialien ausgezeichnet.
- Eigene Materialien können genutzt werden, sofern sie den Werkstattregeln entsprechen.
2.4 Gerätenutzung
- Für bestimmte Geräte kann eine zusätzliche Gerätegebühr anfallen. Diese ist vor Ort ausgezeichnet.
- Die Abrechnung erfolgt nach den ausgewiesenen Verfahren, z.B. nach Zeit, nach Gewicht, nach Fläche oder auch pauschal.
2.5 Projektlagerung (Ausblick – diese Gebühr wird aktuell noch nicht erhoben)
Projektlager in einer Eurokiste (max. 60x40x32cm) oder auf einer Europalette (max. 120x80x100cm) ist möglich. Die Lagergebühr fällt pro Kiste/Palette an und ist für jeweils bis zu 4 Wochen vorab zu zahlen. Da eine aktive Nutzung erwünscht ist, ist eine längere Vorabzahlung nicht möglich.
Wochengebühren:
| Nutzergruppe | Eurokiste | Europalette |
|---|---|---|
| Mitglied | 1 € | 10 € |
| Gäst:in | 5 € | 50 € |
| Gewerbe | 25 € (netto) | 100 € (netto) |
Kisten/Paletten die 2 Wochen überfällig sind, werden entsorgt und eine Aufwandspauschale von 25 Euro bei Kisten und 100 Euro bei Paletten zzgl. zu der überfälligen Lagergebühr in Rechnung gestellt.
Andere Lageranforderungen können ggf. in den Werkstätten, nach Absprache, ermöglicht werden. Es wird eine angemessene Gebühr vereinbart, in Anlehnung an die hier beschriebenen Vorgaben.
2.6 Fachberatung
Kurze Hilfestellungen und einfache Projektberatung im Rahmen der regulären Werkstattbetreuung sind kostenlos, soweit dafür ausreichend Zeit vorhanden ist.
Für Projekte, bei denen eine intensivere oder längerfristige individuelle Unterstützung gewünscht wird, kann eine kostenpflichtige Fachberatung vereinbart werden.
| Nutzergruppe | Preis pro 15 Min. |
|---|---|
| Mitglied | 11 € |
| Gäst:in | 15 € |
| Gewerbe | 25 € (netto) |
Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten.
Die Fachberatung muss vor Beginn mit der betreuenden Person vereinbart werden. Dabei werden Umfang und voraussichtliche Kosten besprochen. Die Fachberatungsgebühr fällt zusätzlich zu gegebenenfalls anfallenden Werkstatt-, Geräte- und Materialgebühren an. Ein Anspruch auf Fachberatung besteht nicht.
Wir ermutigen alle Nutzenden ausdrücklich dazu, sich unabhängig davon gegenseitig zu unterstützen und Wissen miteinander zu teilen.
2.7 24/7-Zugang (Ausblick – diese Gebühr wird aktuell noch nicht erhoben)
Mitglieder, die bestimmte (hier nicht genannte) Anforderungen erfüllen, können einen 24/7-Zugang erhalten.
Die Regeln rund um die Zugangsmodalitäten sind in der Hausordnung festgelegt.
Wer einen 24/7-Zugang hat, hat eine Zugangsgebühr von 1 €/Tag zu zahlen. Die Gebühr fällt für die Zeit der Zugangsberechtigung an, unabhängig von Nutzung.
Ausgenommen von der Zugangsgebühr sind ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende, deren Tätigkeit ein Zugang erfordert.
3. Ab wann fällt die Werkstattgebühr an?
- Die Nutzung aller Werkstätten ist grundsätzlich kostenpflichtig. Dazu zählen:
- Farbenwerkstatt im Haupthaus
- Metallwerkstatt im Haupthaus
- Alle Werkstätten im Werkhaus
nicht jedoch die Ausprobierwerkstatt im Haupthaus.
- Bei Workshops und Kursen ist die Werkstattgebühr bereits in der Kursgebühr enthalten.
Kostenfrei
- Werkstattführungen
- Haupthaus Erdgeschoss, inkl. Ausprobierwerkstatt
- Erstmaliger Schnupperbesuch, nach einer Werkstatt- und ZAM-Einführung
- Als Freund & Familie einer zahlenden Person (siehe 2.2)
4. Verfügbarkeit der Ausstattung
- Die Nutzung der Werkstatt und Lagermöglichkeiten erfolgt je nach Verfügbarkeit und im Ermessen des ZAM.
- Es gibt keine Garantie auf die Verfügbarkeit bestimmter Geräte, Werkzeuge, Arbeitsplätze oder Betreuung.
- Reservierungen sind regulär nicht möglich.
- Wartung, Defekte, Veranstaltungen oder hohe Auslastung kann die Nutzung einschränken, mindert jedoch nicht die Werkstattnutzungsgebühren.
5. Mitgliedschaftsgebühren
Siehe Beitragsordnung des Betreiberverein ZAM e.V.
6. Sozialtarife & Ermäßigungen
Entspechend der Beitragsordnung, wird bei Nachweis einer der folgenden Kriterien die Werkstatt- und Zugangsgebühr auf den halben Preis reduziert:
- ErlangenPass
- Jugendliche unter 18 Jahre
- junge Menschen (unter 27) in Ausbildung
- Menschen mit Schwerbehinderten-Ausweis
- oder wenn eine Einzelfallermäßigung durch den Vorstand vorliegt.
Materialkosten oder Gerätegebühren können nicht reduziert werden.
7. Zahlungsmodalitäten
- Bezahlung erfolgt beim Verlassen der Werkstatt.
- Mitgliedsbeiträge und Lagergebühren sind im Voraus zu zahlen.
- Kartenzahlung oder passende Barzahlung.
8. Sonstige Bestimmungen
- Während und für ehrenamtliche Tätigkeiten für das ZAM fallen keine Gebühren an, weder für Werkstattnutzung, noch für Geräte oder Material.
- Mit der Zahlung der Gebühren wird die ZAM Hausordnung anerkannt.
- Verstöße können zum Ausschluss, zu Hausverbot oder zu anderen Sanktionen führen.
- Die Gebührenordnung kann sich ändern.
Fachberatung durchführen und abrechnen
Fachberatung ist eine individuell vereinbarte und kostenpflichtige Unterstützung von Besucher*innen bei einem Projekt. Sie ist nicht Teil der regulären Werkstattbetreuung, insbesondere nicht der Öffnungszeiten.
Wer darf Fachberatung anbieten?
Fachberatung darf anbieten, wer
-
ordentliches Mitglied im Betreiberverein ZAM e.V. ist und
-
in der jeweiligen Werkstatt einen aktiven Betreuungsstatus hat.
Ob du eine Fachberatung anbieten möchtest und ob du die notwendigen Kenntnisse für das konkrete Projekt hast, entscheidest du selbst.
Wann kann Fachberatung stattfinden?
Die Fachberatung kann außerhalb der regulären Werkstattöffnungszeiten stattfinden.
Sie kann auch während einer betreuten Öffnungszeit stattfinden, wenn eine andere Betreuungsperson die reguläre Werkstattbetreuung übernimmt. Wer Fachberatung durchführt, zählt während dieser Zeit nicht als reguläre Betreuung der Öffnungszeit.
Vor Beginn
Kläre mit der Besucher*in vor Beginn:
-
wobei Unterstützung gewünscht wird,
-
wobei du unterstützen kannst und wo die Grenzen deiner Kenntnisse liegen,
-
wie lange die Fachberatung voraussichtlich dauern wird und
-
welche Kosten nach der Gebührenordnung entstehen.
Die Fachberatung darf erst beginnen, wenn für die Besucher*in klar ist, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Abrechnung mit der Besucher*in
Die Fachberatung wird beim Verlassen der Werkstatt wie gewohnt über Nutzungszettel und SumUp abgerechnet. Dafür den Artikel „Fachberatung“ verwenden.
Bei einer Betreuung über mehrere Tage wird jeweils am Ende des Tages abgerechnet.
Zusätzlich zur Fachberatung können die üblichen Werkstatt-, Geräte- und Materialgebühren anfallen.
Nach der Zahlung bitte eine zweite Quittung ausdrucken und aufbewahren.
Auszahlung an die betreuende Person
Die betreuende Person reicht die zusätzliche Quittung zusammen mit der Abrechnung über Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale oder einer Rechnung bei der Geschäftsleitung ein.
Für die Fachberatung werden maximal 40 € brutto je tatsächlich geleisteter Stunde an die betreuende Person ausgezahlt.
Die Höhe dieser Auszahlung ist unabhängig von der von der Besucher*in gezahlten Fachberatungsgebühr.