Gebührenordnung
Stand: 2025-05-30
Gültig ab 2. Juni 2025. Änderungen vorbehalten.
1. Allgemeines
Diese Gebührenordnung regelt die Gebühren und weiteren Kosten, welche bei der Nutzung der Werkstätten für Gäst:innen, Mitglieder und gewerbliche Nutzende anfallen. Vermietungen, Veranstaltungen und über die offene Werkstattnutzung hinaus gehendes wird separat geregelt.
2. Nutzungsgebühren
2.1 Werkstattgebühr
Nutzergruppe | Werkstattgebühr |
---|---|
Mitglied | kostenlos, in Mitgliedsbeitrag enthalten |
Gäst:in | 10 € für 1 Tag |
3,50 € für 1 Stunde | |
Gewerbe | 50 € für 1 Stunde |
Hinweise zur Nutzung:
- Tageskarten haben eine Gültigkeit bis 6 Uhr morgens am Folgetag. Sie erlauben die Nutzung der Werkstatt im Rahmen der Zugänglichkeit.
- Zugang ist möglich innerhalb betreuter Öffnungszeiten, in Begleitung und Betreung von Zugangsberechtigten oder durch eigenen 24/7-Zugang.
2.2 Freunde und Familie
Mitglieder und zahlende Tagesgäste können bis zu 2 Personen kostenlos mitbringen, durch die Begleitung entfällt deren Werkstattgebühr.
Kinder unter 14 sind grundsätzlich kostenlos, unter Begleitung.
2.3 Materialverbrauch
- Materialkosten werden separat berechnet. Preise sind an den jeweiligen Materialien ausgezeichnet.
- Eigene Materialien können genutzt werden, sofern sie den Werkstattregeln entsprechen.
2.4 Gerätenutzung
- Für bestimmte Geräte kann eine zusätzliche Gerätegebühr anfallen. Diese ist vor Ort ausgezeichnet.
- Die Abrechnung erfolgt nach den ausgewiesenen Verfahren, z.B. nach Zeit, nach Gewicht, nach Fläche oder auch pauschal.
2.5 Projektlagerung (Ausblick – diese Gebühr wird aktuell noch nicht erhoben)
Projektlager in einer Eurokiste (max. 60x40x32cm) oder auf einer Europalette (max. 120x80x100cm) ist möglich. Die Lagergebühr fällt pro Kiste/Palette an und ist für jeweils bis zu 4 Wochen vorab zu zahlen. Da eine aktive Nutzung erwünscht ist, ist eine längere Vorabzahlung nicht möglich.
Wochengebühren:
Nutzergruppe | Eurokiste | Europalette |
---|---|---|
Mitglied | 1 € | 10 € |
Gäst:in | 5 € | 50 € |
Gewerbe | 25 € | 100 € |
Kisten/Paletten die 2 Wochen überfällig sind, werden entsorgt und eine Aufwandspauschale von 25 Euro bei Kisten und 100 Euro bei Paletten zzgl. zu der überfälligen Lagergebühr in Rechnung gestellt.
Andere Lageranforderungen können ggf. in den Werkstätten, nach Absprache, ermöglicht werden. Es wird eine angemessene Gebühr vereinbart, in Anlehnung an die hier beschriebenen Vorgaben.
2.6 Fachberatung (Ausblick – diese Gebühr wird aktuell noch nicht erhoben)
Für Beratungsleistungen, die den Rahmen der Öffnungszeitenbetreuung sprengt, kann eine Fachberatungsgebühr fällig werden.
Nutzergruppe | Preis pro 15 Min |
---|---|
Mitglied | 10 € |
Gäst:in | 15 € |
Gewerbe | 25 € |
Einfache Projektberatung ist kostenlos, solang genug Zeit für die Betreuung aller bleibt. Wenn ein umfangreicherer Beratungsaufwand notwendig ist, kann eine Gebühr anfallen auf die die Betreuunenden vorab hinweisen werden.
Wir ermutigen alle Nutzenden sich gegenseitig zu unterstützen, ganz im Sinne des Austauschs.
2.7 24/7-Zugang (Ausblick – diese Gebühr wird aktuell noch nicht erhoben)
Mitglieder, die bestimmte (hier nicht genannte) Anforderungen erfüllen, können einen 24/7-Zugang erhalten.
Die Regeln rund um die Zugangsmodalitäten sind in der Hausordnung festgelegt.
Wer einen 24/7-Zugang hat, hat eine Zugangsgebühr von 1 €/Tag zu zahlen. Die Gebühr fällt für die Zeit der Zugangsberechtigung an, unabhängig von Nutzung.
Ausgenommen von der Zugangsgebühr sind ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende, deren Tätigkeit ein Zugang erfordert.
3. Ab wann fällt die Werkstattgebühr an?
- Die Nutzung aller Werkstätten ist grundsätzlich kostenpflichtig. Dazu zählen:
- Farbenwerkstatt im Haupthaus
- Metallwerkstatt im Haupthaus
- Alle Werkstätten im Werkhaus
nicht jedoch die Ausprobierwerkstatt im Haupthaus.
- Bei Workshops und Kursen ist die Werkstattgebühr bereits in der Kursgebühr enthalten.
Kostenfrei
- Werkstattführungen
- Haupthaus Erdgeschoss, inkl. Ausprobierwerkstatt
- Erstmaliger Schnupperbesuch, nach einer Werkstatt- und ZAM-Einführung
- Als Freund & Familie einer zahlenden Person (siehe 2.2)
4. Verfügbarkeit der Ausstattung
- Die Nutzung der Werkstatt und Lagermöglichkeiten erfolgt je nach Verfügbarkeit und im Ermessen des ZAM.
- Es gibt keine Garantie auf die Verfügbarkeit bestimmter Geräte, Werkzeuge, Arbeitsplätze oder Betreuung.
- Reservierungen sind regulär nicht möglich.
- Wartung, Defekte, Veranstaltungen oder hohe Auslastung kann die Nutzung einschränken, mindert jedoch nicht die Werkstattnutzungsgebühren.
5. Mitgliedschaftsgebühren
Siehe Beitragsordnung des Betreiberverein ZAM e.V.
6. Sozialtarife & Ermäßigungen
Entspechend der Beitragsordnung, wird bei Nachweis einer der folgenden Kriterien die Werkstatt- und Zugangsgebühr auf den halben Preis reduziert:
- ErlangenPass
- Jugendliche unter 18 Jahre
- junge Menschen (unter 27) in Ausbildung
- Menschen mit Schwerbehinderten-Ausweis
- oder wenn eine Einzelfallermäßigung durch den Vorstand vorliegt.
Materialkosten oder Gerätegebühren können nicht reduziert werden.
7. Zahlungsmodalitäten
- Bezahlung erfolgt beim Verlassen der Werkstatt.
- Mitgliedsbeiträge und Lagergebühren sind im Voraus zu zahlen.
- Kartenzahlung oder passende Barzahlung.
8. Sonstige Bestimmungen
- Während und für ehrenamtliche Tätigkeiten für das ZAM fallen keine Gebühren an, weder für Werkstattnutzung, noch für Geräte oder Material.
- Mit der Zahlung der Gebühren wird die ZAM Hausordnung anerkannt.
- Verstöße können zum Ausschluss, zu Hausverbot oder zu anderen Sanktionen führen.
- Die Gebührenordnung kann sich ändern.
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