Hausordnung
Grundsätze
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Wir gehen respektvoll mit den Menschen in ihrer Vielfalt um.
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Wir gehen pfleglich mit Haus, Gerät und Material um.
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Das ZAM ist eine vielfältige und offene Gemeinschaft. Wir unterstützen einander.
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Das Konflikt-Team moderiert Konflikte, die sich aus dem Miteinander ergeben.
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Wer dieses Miteinander stört oder dem ZAM schadet, kann des Ortes verwiesen werden.
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Handlungen, die Menschen gefährden, oder Bedrohungen von Anwesenden werden nicht geduldet und kann zu einem sofortigen Ausschluss aus dem ZAM führen.
Die Grundsätze gelten für alle Anwesenden im ZAM, aber auch in der Kommunikation über virtuelle Angebote und Plattformen die das ZAM anbietet, sowie für die Inhalte welche im ZAM geschaffen oder über das ZAM verteilt werden.
Detailregelungen sind im Verhaltenskodex festgelegt - obenstehende Grundsätze dienen als kurze Handreichung für den Alltag.
0. Bei Notfällen und Problemen
Bei Gefahr: Notruf! 112 Feuerwehr/Rettungsdienst oder 110 Polizei
Wo?
- Haupthaus: Hauptstraße 65-67, Erlangen
- Werkhaus: Westliche Stadtmauerstraße 62, Erlangen
- Metallwerkstatt und Seminarraum: Westliche Stadtmauerstraße 58, Erlangen
Wer ruft an?
Was ist geschehen?
Wie viele Betroffene?
Warten auf Rückfragen!
Wenn dringend:
- Jochen Hunger 0171 938 16 12
- Julian Hammer 0176 40 24 23 86
Sonst: kontakt@betreiberverein.de
Fluchtwege und der Sammelplatz für den Fluchtfall ins in der Brandschutzordnung (Teil B) beschrieben.
Verbandskasten
Befinden sich im Haupthaus in beiden Etagen im Aufzugsvorraum und in allen Werkstattbereichen. Unfälle sind per Notfallversorgungsnachweis (Entnahme aus dm Verbandskasten) zu dokumentieren, und in eine der Geldboxen (in den Werkstätten) einzuwerfen.
Bei größeren Verletzungen (wenn mehr als ein Kratzer) ist zusätzlich eine Mail an vorstand@betreiberverein.de zu schreiben.
1. Regeln & Pflichten
Neben den oben genannten Grundsätzen gibt es folgende konkrete Regeln, welche von allen im ZAM zu beachten sind:
- Zugangsberechtigte übernehmen Verantwortung für Gäste und weisen diese auf Regeln hin
- Aufenthalt im ZAM ist nur mit einer zugangsberechtigten Person möglich.
- Probleme und Beschädigungen müssen gemeldet werden (siehe oben, z.B. kontakt@betreiberverein.de)
- Striktes Rauchverbot in und auf den Gebäuden (siehe auch Brandschutzordnung (Teil B))
- Tiere müssen draußen bleiben
- Fahrräder dürfen nicht im ZAM abgestellt werden
- Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss dürfen die Werkstätten nicht nutzen und müssen bei erkennbarer Beeinträchtigung das ZAM verlassen
- Beim Verlassen:
- Aufräumen
- Alle ohne Schließberechtigung vor die Tür setzen
- Licht ausschalten
- Sicherstellen, dass die Außentüren korrekt verschlossen sind
- Kinder unter 14 Jahren dürfen das ZAM nur in Begleitung und unter Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person nutzen.
- Die Aufsichtsperson muss sich stets in Sichtweite des Kindes aufhalten.
- Einzelabsprachen, die hiervon abweichen, können ausschließlich von der erwachsenen Begleitung mit den zuständigen Werkstattbetreuenden getroffen werden.
- Der Zugang zum ZAM und seinen Werkstätten unterliegt einigen Regeln, die im nachfolgenden Absatz "Flächen & Zugang" geregelt sind
2. Hausrecht
Das Hausrecht geht vom Vorstand aus.
Alle zugangsberechtigten Personen können und sollen bei akuten Verstößen gegen die genannten Grundsätze und Regeln handlungsfähig sein und sind deshalb vom Vorstand ermächtigt mittels kurzfristigem Hausverbot (bis 24 Stunden) deren Einhaltung durchzusetzen. Augenmaß, Angemessenheit und ein bestimmt höflicher Umgang ist dabei zu beachten.
Sollte es zu einem ausgesprochenem Hausverbot gekommen sein, ist der Vorstand per Mail (vorstand@betreiberverein.de) darüber zu informieren. Folgende Fragen sollten dabei beantwortet werden: Was und wann ist vorgefallen? Wer wurde durch wen des Hauses verwiesen? Gab es weitere Zeugen?
Längerfristige Hausverbote können nur durch den Vorstand ausgesprochen werden und werden schriftlich begründet.
3. Flächen & Zugang
Der Zugang zum und die Nutzung des ZAMs unterliegt den nachfolgenden Regeln:
- Zugangsberechtigte Personen dürfen sich nur in den Bereichen aufhalten, für die sie eine aktuell gültige Freischaltung haben. Ein Aufenthalt in
nichtBereichen,freigschaltetenfürBereichen,die sie keine Freischaltung besitzen ist, auch durch "zufälligem"lligen" Zugang,istnicht gestattet solange sie nichtgestattet.von einer schließberechtigten Person begleitet werden. - Nicht zugangsberechtigte Personen dürfen nur die aktuell für die Öffentlichkeit geöffneten Bereiche (während Öffnungszeiten) nutzen und dürfen geschlossene Bereiche nur unter Begleitung eines/einer Schließberechtigten betreten.
- Bei der Nutzung und dem Aufenthalt im ZAMs gibt es darüberhinaus einige Einschränkungen, die sich aus organisatorischen und brandschutzrechtlichen Gründen ergeben. Diese Einschränkungen gelten für alle NutzerInnen des ZAMs, unabhängig von ihrem Mitgliedsstatus.
Die Brandschutzordnung (Teil B) beinhaltet dabei stets die aktuell gültige Liste an aus Brandschutz- und Fluchtgründen nicht nutzbaren Bereichen.
Auszug der nicht zum Aufenthalt und zur Nutzung freigegebene Gebäudebereiche sind:
Bereich
Grund Alle Bereiche oberhalb der Küche im Turmhaus
Brandschutz Die sogenannte “alte Wohnung”
Brandschutz Alle Dachböden über den Wohnungen
Brandschutz Der nur vom Turmhaus zugängliche Dachboden über dem Atrium
Brandschutz Neue Wohnung Organisatorisch genutzer Bereich/vermieteter Bereich Werkaus Dachgeschoss Organisatorisch genutzer Bereich/vermieteter Bereich Schraubenlager Organisatorisch genutzer Bereich
2. Hausrecht
Das Hausrecht geht vom Vorstand aus.
Alle zugangsberechtigten Personen können und sollen bei akuten Verstößen gegen die genannten Grundsätze und Regeln handlungsfähig sein und sind deshalb vom Vorstand ermächtigt mittels kurzfristigem Hausverbot (bis 24 Stunden) deren Einhaltung durchzusetzen. Augenmaß, Angemessenheit und ein bestimmt höflicher Umgang ist dabei zu beachten.
Sollte es zu einem ausgesprochenem Hausverbot gekommen sein, ist der Vorstand per Mail (vorstand@betreiberverein.de) darüber zu informieren. Folgende Fragen sollten dabei beantwortet werden: Was und wann ist vorgefallen? Wer wurde durch wen des Hauses verwiesen? Gab es weitere Zeugen?
Längerfristige Hausverbote können nur durch den Vorstand ausgesprochen werden und werden schriftlich begründet.
3. Flächen & Zugang
Einige Bereiche des ZAMs dürfen aktuell nicht genutzt werden, die Liste dieser Bereiche ist in der Liste der Regeln hinterlegt.
Bereiche, die aus organisatorischen oder brandschutzrechtlichen Gründen gesperrt sind, sind ohne explizite Zugangserlaubnis durch Crew-Mitglieder oder ZAMräumen-Koordinator:innen nicht zu betreten.
Um einen eigenständigen Zugang durch Crew-Mitglieder gewährt zu bekommen, müssen folgende notwendige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mitglied im Betreiberverein
- Eingewiesen in die Räumlichkeiten und die Hausordnung
- Eine Vertrauensbasis existiert
- Im ZAM aktiv sein, ehrenamtlich oder mit einem Projekt
4. Projekt- und Lagerfläche
Projekte im ZAM verwirklichen
Die Projektflächen befinden sich aktuell im Aufbau, entsprechende Regelungen werden demnächst veröffentlicht.
Lagern im ZAM
Das ZAM kann Lagerplatz, im begrenzten Maße, für Tätigkeiten im ZAM zur Verfügung stellen. Dabei gelten folgende Regeln:
- Im Präsenzlager (Haupthaus EG) kann eine Eurokiste mit Lagerzettel für Privateigentum genutzt werden.
- Der Lagerinhalt muss aktiv im ZAM genutzt werden, mindestens monatlich.
- Die Lagerfläche wird bei Projektende oder Inaktivität selbstständig geräumt.
- Der Lagerplatz kann vom ZAM/Betreiberverein aufgelöst w erden (z.B. weil Bauarbeiten anstehen). Das ZAM bemüht sich, Einschränkungen frühzeitig anzukündigen.
Bei Missachtung der Regeln oder Unerreichbarkeit geht der Lagerinhalt in das Eigentum des Betreibervereins über.
Um Lagerplatz zu nutzen, melde dich bei Jochen oder Julian.
… bei Sonderfällen
Hast du mit einer Gruppe oder einem Projekt besondere Bedürfnisse an Platz, Zeiten oder ähnlichem, dann können persönliche Absprachen getroffen werden. Melde dich dazu mit einer Beschreibung deines Vorhabens und deiner Bedürnisse bei kontakt@zam.haus
Nutzung von Werkzeug und Material
Herumliegendes Werkzeug und Material darf rücksichtsvoll und sparsam verwendet werden, soweit nicht anders gekennzeichnet. Nach der Verwendung ist es wieder an seinen Ursprungsort oder eigentlichen Platz zu legen.
Beschädigungen müssen der Eigentümer:in gemeldet werden oder -falls nicht bekannt- an kontakt@betreiberverein.de.
Vereinseigentum
Alle privaten Gegenstände müssen mit dem Namen des Besitzers/der Besitzerin gekennzeichnet sein.
Alles nicht explizit gekennzeichnen Dinge werden als Eigentum des Betreibervereins angesehen und ist so behandelt. Vereinseigentum wird nur nach Rücksprache mit dem Vorstand verkauft oder verschenkt; geringwertige Verbrauchsmaterialien (z.B. Abschnitte von Klebeband) dürfen sparsam genutzt werden.