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Brandschutzordnung (Teil B)

gemäß DIN 14096 – für alle Personen, die sich regelmäßig und/oder langfristig im Gebäude aufhalten.


Brände vermeiden

  • Rauchverbot: Im gesamten Gebäude und auf den Gebäuden gilt striktes Rauchverbot.
  • Wärmequellen: Keine unbeaufsichtigten Wärmequellen zurücklassen, z. B. Lötkolben, Kerzen, Heißklebepistolen, Bügeleisen, Öfen oder Herde. Ausnahme: Funktionstüchtige 3D-Drucker dürfen unbeaufsichtigt betrieben werden.
  • Geräteuntergrund: Geräte mit Wärmequellen dürfen nur auf nicht brennbarem Untergrund betrieben werden, z. B. ein Wasserkocher auf einer Steinfliese.
  • Elektrik im Turmhaus: Die Stromversorgung oberhalb der Küche im Turmhaus darf nur während Arbeiten in diesem Bereich aktiviert sein. Die Beleuchtung wird zentral über den Schalter am Zugang zum Regallager ein- und ausgeschaltet.

Brand- und Rauchausbreitung minimieren

  • Brandschutztüren ohne Feststellanlage: Müssen stets geschlossen bleiben und dürfen nicht blockiert werden. Diese sind mit „Geschlossen halten!“ gekennzeichnet.
  • Brandschutztüren und Tore mit Feststellanlage: Dürfen ausschließlich über die fest verbaute Anlage offen gehalten werden. Es dürfen keine Gegenstände im Schließbereich stehen, die das automatische Schließen behindern. Diese sind mit “Nicht blockieren!” gekennzeichnet.
  • Brandschutztore (Atrium EG & OG): Die Laufwege der Tore müssen jederzeit frei bleiben. Das selbstständige Schließen wird dadurch gewährleistet. Die Tore dürfen manuell geschlossen werden.
  • Brandschutzvorhang (zwischen Schaufenster und Vortrag 0): In einem Abstand von jeweils 50 cm beidseitig darf nichts abgestellt werden. Der Sicherheitsbereich ist auf dem Boden rot markiert.

Brandlastfreie Bereiche

In folgenden Bereichen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden – auch nicht vorübergehend:

  • Fluchttreppenhäuser (einschließlich Nischen und Flächen unter Treppen)
  • Oberhalb der Küche im Turmhaus
  • Die sogenannte „alte Wohnung“
  • Dachböden über den Wohnungen
  • Der nur vom Turmhaus zugängliche Dachboden über dem Atrium

Hinweis: Nicht brennbare Materialien nach DIN 4102 A1, wie Metall oder Glas, gelten nicht als Brandlast.

Nutzungsfreie Bereiche

Folgende Bereiche dürfen nicht genutzt werden, weder zum Aufenthalt noch zu sonstigen Tätigkeiten:

  • Oberhalb der Küche im Turmhaus
  • Die sogenannte “alte Wohnung”
  • Dachböden über den Wohnungen
  • Der nur vom Turmhaus zugängliche Dachboden über dem Atrium

Flucht und Rettung ermöglichen

Fluchtwege und zugehörige Türen dürfen nicht blockiert oder verstellt werden. Sie müssen jederzeit uneingeschränkt nutzbar sein. Entsprechende Türen sind mit “Freihalten Fluchtweg” beschriftet.

Verhalten im Brandfall

  1. Ruhe bewahren
  2. Andere warnen
  3. ggf. Löschversuch starten, wenn gefahrlos möglich
    Löschversuch an Geräten und Einrichtung möglichst mit CO2/Kohlendioxid-Löscher unternehmen, um Sachschaden gering zu halten. Diese sind in den meisten Werkstätten und vor Technikräumen zu finden.
  4. Evakuieren
    • Dabei Türen, Tore und Fenster schließen
    • Keine Aufzüge nutzen.
    • Hilfsbedürftigen ist zu helfen.
  5. Feuerwehr (112) rufen

    Wo?

    • Haupthaus: Hauptstraße 65, Erlangen
    • Werkhaus: Westliche Stadtmauerstraße 62, Erlangen
    • Metallwerkstatt und Seminarraum: Westliche Stadtmauerstraße 58, Erlangen

    Wer ruft an? Name der Meldenden.
    Was ist geschehen? Was brennt? z.B. Werkstatt, Küche, Dachstuhl.
    Wie viele Personen sind in Gefahr, betroffen oder verletzt?
    Warten auf Rückfragen!

  6. An Sammelstelle sammeln und abwarten
    Gegenüber vom E-Werk, bei den Fahrradständern.