Kulturfonds Bayern Kulturelle Bildung
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Die Förderung hat das Ziel, partizipative Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen.
Gefördert werden partizipative Projekte, in denen die Teilnehmenden ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung.
Die Vorhaben sollen neuartig und von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutungsein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, besonders unterstützt werden örtliche Initiativen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf.
Projekte unter der Beteiligung von Schulen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden.
Projekte des internationalen Ideenaustausches sind förderfähig, jedoch kein klassischer Schüleraustausch ohne projektbezogenen Anlass.
Investitionsmaßnahmen können nicht gefördert werden. Die Zuwendungen werden ausschließlich in Form von Projektförderung für höchstens zwei Jahre als Anschubfinanzierung gewährt. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, begrenzt.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor Entscheidung über den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erforderlich.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- Antragsformular nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO
- detaillierte/aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan aus der sich die aktive Beteiligung der Teilnehmer und der zu erwartende Lernerfolg ersehen lassen
- ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (mit Eigenanteil, Leistungen Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds; bei mehrjährigen Projekten ggf. gegliedert nach Schuljahren)
- Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Website zum „Kulturfonds“ des Staatsministeriums
Antragsfristen
Anträge sind grundsätzlich bis zum 1. März vor Beginn des darauffolgenden Schuljahres (1. August bis 31. Juli), in dem das Projekt stattfinden soll, bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Link
https://www.km.bayern.de/ministerium/kooperationen-und-stiftungen/kulturfonds#ziele-und-voraussetzungen-der-foerderung
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