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Checkliste für Einweiser

Du möchtest eine Einweisung erhalten? Dann bist du hier falsch, hier geht's lang.

Checkliste für Einweisungen

Ein Nutzungsanwärter qualifiziert sich für eine eigenständige Nutzung, wenn er/sie folgendes erfüllt:

  • Nutzer zeigt angemessenen Respekt vor dem Gefahrenpotential der Fräse,
    • Eigenschutz, z.B. Abwarten, bis die Fräse stillsteht, Schutzbrille.
    • Maschinenschutz, z.B. angemessene Geschwindigkeit und ständiges Kontrollieren der Umgebung beim Fahren, Testfahrten in sicherer Höhe bei Automatikfahrten wenn unsicher.
  • Kenntnis von Feed Hold und Reset Knöpfen.
  • Sicherer und sorgsamer Umgang mit Spindel, Spannzange, Fräsermontage.
  • Sicherer Umgang mit mindestens einer Methode zum Festspannen.
  • Korrekte Auswahl von Vorschub und Zustellung.
  • Bedienung der Absaugvorrichtungen.
  • Grundlegende Bedienung: Starten, Homing, Fahren, Abnullen, Programmstart.
  • Kenntnis von mindestens einer CAM-Software(Muss nicht zwingend eine unserer Vorschläge sein.)

Eigenständige Nutzungsberechtigung gibt es erst, wenn alle Handgriffe sicher sitzen. Lieber 1x zu viel nachgefragt als 1x zu sorglos die Fräse oder den Nutzer beschädigt.

Eine feste Zahl von Einweisungsterminen gibt es nicht. Erfahrungsgemäß brauchen Neulinge ca. 3x, bis sie sicher ein bestimmtes Projekt fräsen können. Bei Leuten mit Vorwissen kann 1 Termin ausreichen, andere brauchen >=5x.

Eigenständige Nutzung nur im Rahmen des bisherigen Erfahrungsschatzes! Mit 8mm durch Holz fräsen ist nicht vergleichbar mit dem 1mm-Fräser für Feinarbeiten in Alu oder Messing. Vorsichtiges Herantasten möglichst unter Aufsicht.

Vorschlag Einweisungsliste

Name Datum der Einweisungs-termine Unterschriften Unterschriften Einweiser Nutzungsberechtigung erteilt Holz / Plastik dick Holz / Plastik <=3mm / Gravur Alu / Messing massiv Alu / Messing Blech / Gravur
Windfisch

1.1.1970
3.1.1970

4.2.1970

 

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(am 12.13.2014)
Max Muster 1.2.2034 <unleserlich> <unleserlich>
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Einweisungsberechtigung / Nutzungsberechtigungserteilungsberechtigung

Passierschein A38 ist seit Verwaltungsreform C-31b nach NuBEV §13,2 (b) Ziffer iii nicht mehr erforderlich; stattdessen werden diese unkompliziert von Windfisch oder Maddin erteilt. Voraussetzung dafür ist:

  • Sicherer Umgang / Erfahrung mit allen Nutzungsarten (Holz, Metall, Gravieren, Fräsen)
  • 1-2x ordentlich gehaltene Einweisung im Beisein der oben genannten.