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ZAM Werkstattordnung

Diese Werkstattordnung ergänzt die ZAM Hausordnung und konkretisiert Regeln für den sicheren Betrieb der Werkstätten.

Werkstätten sind Arbeitsbereiche mit erhöhtem Gefährdungspotential. Der Aufenthalt und das Arbeiten in den Werkstätten setzt besondere Aufmerksamkeit, Umsicht und die Einhaltung folgender Regeln voraus.

Für den Umgang miteinander, Zusammenarbeit und Konfliktlösung gilt ergänzend der Verhaltenskodex des ZAM.

1. Allgemeine Verhaltensregeln

Hinweise und Beschilderungen an Maschinen, Werkzeugen und Behältnissen sind zu beachten.

Den Anweisungen von Betreuenden sowie der Werkstattleitung ist Folge zu leisten.

Bei Unklarheiten Betreuung oder Werkstattleitung fragen.

Durch die Nutzung anfallende Gebühren sind zu entrichten und bei der eigenständigen Nutzung selbstständig abzurechnen.

Arbeiten in den Werkstätten ist unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen verboten. Gleiches gilt bei Einschränkungen durch Medikamente, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder eine persönliche Verfassung, die die Sicherheit gefährden.

Persönliche Schutzausrüstung

Je nach Tätigkeit ist geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen, insbesondere:

  • geschlossenes Schuhwerk
    In Holz- und Metallwerkstatt werden Sicherheitsschuhe empfohlen.
  • Schutzbrille
  • Gehörschutz
  • Handschuhe, sofern für die Tätigkeit geeignet

An rotierenden Maschinen dürfen keine Handschuhe getragen werden! Lange Haare, lose Kleidung und Schmuck müssen gesichert werden.

PSA steht in den Werkstätten zur Nutzung bereit. Stahlkappen-Überzieher sind in Holz- und Metallwerkstatt vorhanden.

Verhalten an und um Maschinen

Personen, die an Maschinen arbeiten, dürfen nicht von hinten oder von der Seite angesprochen werden, um Schreckreaktionen zu vermeiden.

Am Boden eingezeichnete Gefahrenbereiche (gelb/schwarz) sind zu beachten und Aufenthalt in diesen Bereichen ist während des Maschinenbetriebs zu vermeiden.

Ordnung und Sauberkeit

Arbeitsplätze und Ausstattung sind sauber zu hinterlassen.

  • Werkzeuge und Materialien sind gereinigt an ihren Platz zurückzuräumen
  • Arbeitsflächen und Böden sind zu reinigen
  • Kehricht ist im Restmüll zu entsorgen

Werkstätten sind gemeinschaftlich genutzte Arbeitsbereiche. Alle Nutzenden tragen Verantwortung dafür, dass Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsplätze sicher und für andere nutzbar bleiben.

Einweisungspflicht

Die Einweisungspflicht kann sich auf Werkstätten, Werkstatbereiche oder auf einzelne Maschinen, Werkzeuge und Verfahren beziehen.

An Geräte und Maschinen ist die Einweisungspflicht Grün(✓)/Gelb(!)/Rot(x) gekennzeichnet:

  • Grün (✓): frei nutzbar, keine Einweisung erforderlich
  • Gelb (!): mit Vorsicht nutzbar, bei Unklarheit fragen
  • Rot (x): Nutzung nur nach erfolgter Einweisung

2. Verantwortungsstruktur

Die Verantwortungsstruktur in der Werkstatt ist:

Vorstand → Technische Leitung → Werkstattleitung → Betreuung → Unterstützung → Personen mit Werkstattzugang

Die Verantwortungsstruktur legt fest, wer im Werkstattbetrieb Entscheidungen treffen darf und wessen Anweisungen zu befolgen sind.

Sie dient insbesondere dazu, Verantwortlichkeiten für Sicherheit, Betrieb und Organisation der Werkstatt zu klären. Anweisungen von Personen mit höherer Verantwortung sind zu befolgen. Eine übergeordnete Rolle kann Entscheidungen nachgeordneter Rollen überstimmen.

Werkstattleitung

Die Rolle Werkstattleitung wird vom Beirat vergeben.

In Ausübung dieser Rolle verantwortet die Werkstattleitung den Betrieb einer Werkstatt.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Organisation und Betrieb der Werkstatt
  • Sicherheit und Betriebsfähigkeit von Maschinen und Werkzeugen
  • Koordination der Werkstattgruppe
  • Entscheidung über Einweisungen und Zugänge
  • Entscheidung über Anschaffungen und Ausgaben
  • Entscheidung über Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern der Werkstattgruppe

Betreuung

Die Rolle Betreuung kann von der Werkstattleitung an Personen vergeben werden, wenn sie über ausreichende Erfahrung, Kenntnisse der Werkstatt sowie das Vertrauen der Werkstattleitung verfügen.

In Ausübung dieser Rolle betreuen Betreuende die Werkstatt eigenständig. Sie unterstützen Nutzende, achten auf die Einhaltung der Regeln und sorgen für einen sicheren und freundlichen Werkstattbetrieb. Sie ermöglichen den Zugang zur Werkstatt und beaufsichtigen den Betrieb.

Wer aktuell die Betreuungsrolle übernimmt, wird im Ehrenamtsplaner durch eine Schichteintragung dokumentiert.

Unterstützung

Die Rolle Unterstützung kann von der Werkstattleitung an Personen vergeben werden, wenn sich die Person im Werkstattbetrieb engagieren und schrittweise Verantwortung übernehmen möchte und ein entsprechendes Vertrauen (ggf. ein Vertrauensvorschuss) der Werkstattleitung besteht. Dies kann auch als Probephase verstanden werden.

In Ausübung dieser Rolle übernehmen Unterstützende Aufgaben unter Anleitung von Betreuung oder Werkstattleitung und wirken beim Betrieb, der Wartung und der Organisation der Werkstatt mit. Eine eigenständige Betreuung der Werkstatt ist in dieser Rolle nicht vorgesehen.

Wer aktuell die Betreuungsrolle übernimmt, wird im Ehrenamtsplaner durch eine Schichteintragung dokumentiert. Auch Personen mit der Rolle Betreuung können sich als Unterstützung eintragen.

Die Rolle dient dazu, Erfahrung im Werkstattbetrieb zu sammeln und schrittweise Verantwortung zu übernehmen. Unterstützende können sich auf diesem Weg zur Betreuung weiterentwickeln.

Personen mit Werkstattzugang

Diese Rolle entsteht durch eine Einweisung zur eigenständigen Nutzung der Werkstatt (siehe Abschnitt 6 „Eigenständiger Zugang zu Werkstätten“).

In Ausübung dieser Rolle dürfen Personen den Werkstattbereiche und Maschinen im Rahmen ihrer Einweisung eigenständig nutzen sowie gemeinsam mit Gästen arbeiten.

Nutzende ohne Werkstattzugang

Personen ohne entsprechende Einweisung zur eigenständigen Nutzung der Werkstatt dürfen diese nur unter Betreuung nutzen.

Kurs- und Workshopleitende

Kurs- oder Workshopleitende sind während ihres Kurses für Durchführung und Ablauf verantwortlich.

Sie sind entweder selbst betreuende Person oder werden durch eine Betreuung begleitet, die die Aufgaben der Werkstattbetreuung übernimmt.

3. Werkstattgruppen und Organisation

Werkstattgruppen bestehen aus Betreuenden und Unterstützenden der jeweiligen Werkstatt, koordiniert von der jeweiligen Werkstattleitung. Die Aufnahme in die Werkstattgruppe erfolgt durch die Werkstattleitung. Eine Mitwirkung im Werkstattbetrieb ist nur als unterstützende oder betreuende Person sowie auf Einladung oder in Absprache mit der Werkstattleitung möglich.

Die Gruppe trägt eine besondere Verantwortung für die Repräsentation und den sicheren wie auch respektvollen Betrieb der Werkstatt. Ihre Mitglieder handeln im Sinne des Verhaltenskodex des ZAM und nehmen eine Vorbildrolle gegenüber anderen Nutzenden ein.

Dazu gehört insbesondere:

  • einen freundlichen und offenen Umgang zu pflegen
  • neue Nutzende zu unterstützen
  • bei gefährlichem Verhalten einzugreifen
  • Sicherheitsregeln selbst konsequent einzuhalten und andere auf deren Einhaltung hinzuweisen
  • Ordnung, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit der Werkstatt zu erhalten
  • Defekte, Probleme und Feedback der Werkstattleitung zu melden

Die Werkstattleitung entscheidet über Mitgliedschaft in der Werkstattgruppe sowie den Status als Betreuung und Unterstützung.

Organisation

Werkstattorganisationstreffen dienen der Abstimmung, Meinungsbildung und Koordination innerhalb der Werkstattgruppe.

  • Eingeladen sind alle Unterstützenden und Betreuenden der Werkstatt und Mitglieder der Crew.
  • Die Werkstattleitung leitet die Treffen.
  • Die Werkstattleitung kann Gäste zulassen oder ausschließen.

Der Mattermost-Werkstatt-Orga-Kanal dient der internen Kommunikation, kann aber öffentlich zugänglich sein.

Der Werkstatt-Orga-Mailverteiler dient als Kontaktadresse, insbesondere für externe Anfragen. Dieser wird von der Werkstattleitung gemeinsam mit den Mitgliedern der Werkstattgruppe betreut.

4. Nutzung elektrischer Geräte

Vor der Nutzung elektrischer Geräte ist eine Sichtprüfung durchzuführen.

Bei beschädigten Kabel, Stecker oder Gehäuse darf das Gerät nicht verwendet werden.

Löst eine Sicherung oder ein FI-Schutzschalter aus, ist von einem Defekt auszugehen. Betrieb einstellen und melden.

5. Schäden, Defekte und Störungen

Bei Defekten gilt:

  • Keine eigenständigen Reparaturversuche ohne Rücksprache mit der Werkstattleitung
  • Gerät ausschalten, vom Netz trennen und als defekt kennzeichnen
  • Handgeräte in die Sammelbox „Defekte Geräte“ legen
  • Melden: über die Betreuung vor Ort, den entsprechenden Mattermost Werkstatt-Orga-Kanal oder per E-Mail an <werkstattname>@betreiberverein.de

Nutzende haften für von ihnen verursachte Schäden und müssen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden aus der Werkstattnutzung abdeckt.

6. Eigenständiger Zugang zu Werkstätten

Für den eigenständigen Zugang zu Werkstätten gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Es muss ein allgemeiner Hauszugang zum ZAM bestehen.
  2. Zusätzlich kann eine Einweisung für den jeweiligen Werkstattbereich erforderlich sein.

Die Werkstattleitung entscheidet über Notwendigkeit, Inhalt und Umfang der Einweisungen.

Bei Fehlverhalten kann der Werkstattzugang durch die Werkstattleitung entzogen werden.

7. Alleinarbeit

Alleinarbeit ist grundsätzlich möglich, kann jedoch –je nach Gefährdung– untersagt sein.

Grundregel:

Wenn eine Person sich nach einem Unfall nicht mehr selbständig aus dem Gefahrenbereich bringen und Hilfe rufen kann, darf die Tätigkeit nicht allein ausgeführt werden.

In solchen Fällen muss eine zweite Person anwesend sein.

Diese Person muss:

  • über die spezifischen Gefahren informiert sein
  • wissen, wie im Notfall Hilfe gerufen werden kann

Eine mündliche Einweisung durch die arbeitende Person kann ausreichen.

8. Entsorgung

Unser Abfallleitfaden ist zu beachten.


Beschlossen durch den Beirat am 2026-03-25.