Regeln für eigenständigen Hauszugang
Der eigenständige Zugang zum Haus stellt die Grundlage für die selbstständige Nutzung des ZAM dar. Der Zugang zu bestimmten Gebäudeteilen kann weitere Anforderungen, bspw. Einweisungen, voraussetzen.
Der Zugang unabhängig von der Mitgliedschaft ist von diesen Regeln losgelöst.
1. Voraussetzungen
Ein Mitglied kann einen eigenständigen Zugang erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- ordentliche Mitgliedschaft
- Anerkennung des Verhaltenskodex sowie der Hausordnung.
- Vorhandensein einer Vertrauensbasis
Kann z.B. durch einen Vertrauensvorschuss oder Bürgschaft gegeben werden. Folgende können dies bestätigen:- ein Crew-Mitglied oder
- eine Werkstattleitung oder
- zwei Mitglieder, die bereits seit mehr als einem Jahr Zugang haben.
2. Freischaltung
Die Geschäftsleitung (GL) prüft den Antrag, kontaktiert die Vertrauenspersonen zur Bestätigung und schaltet den Zugang frei.
Im Zweifel entscheidet der Vorstand.
3. Pflichten
Der Zugang verpflichtet zu:
- Einhaltung des Verhaltenskodex sowie der Hausordnung in den aktuellen Fassungen.
- Zahlung der entsprechenden Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung.
- Teilnahme an notwendigen Einweisungen.
4. Beendigung oder Entzug
Der Zugang erlischt bei:
- Kündigung durch das Mitglied.
- Nichtzahlung von Gebühren oder Beiträgen.
- Verstößen gegen Verhaltenskodex oder Hausordnung.
- Nichtteilnahme an notwendigen Einweisungen.
- Beendigung der Vereinsmitgliedschaft.
- Nicht (mehr) Erfüllung der Voraussetzungen.
- Wegfall des Vertrauens.
- Begründeten Vorstandsbeschluss.
Prozess
- Mitglied bekommt das Vertrauen bestätigt
- Mitglied nimmt Kontakt mit GL auf
- GL prüft und erteilt Einweisung
- Zugang wird freigeschaltet
- Gebühren werden ggf. erhoben
Übergang in neue Regelung
Wer zum 01.07.2025 Zugang hatte, hat bis zum 30.9.2025 Zeit, um die neuen Bedingungen zu erfüllen.
Geltung
Diese Regelung tritt mit Beschluss des Beirats vom 03.07.2025 in Kraft und gilt, bis der Beirat eine andere beschließt.
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